Regierungsentwurf: Siebte Verordnung zur Änderung der Mitteilungsverordnung

Das Bundesministerium der Finanzen hat am 25. September 2024 einen Regierungsentwurf zur Änderung der Mitteilungsverordnung (MV) vorgestellt. Die geplanten Änderungen zielen darauf ab, die Meldepflichten für Behörden und öffentliche Stellen zu vereinfachen und zu modernisieren.

Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

  • Anhebung der Bagatellgrenze: Die Bagatellgrenze für Zahlungsmitteilungen nach § 7 Absatz 2 MV soll deutlich angehoben werden. Das bedeutet, dass künftig weniger Zahlungen an die Finanzbehörden gemeldet werden müssen.
  • Konkretisierung der Datenübermittlung: Die vom Bundesamt für Justiz nach § 4a MV zu übermittelnden Daten werden konkretisiert. Dies soll die Datenqualität verbessern und den Verwaltungsaufwand reduzieren.
  • Änderung der Übergangsregelung: Die bisher geltende Übergangsregelung wird geändert. Künftig sollen die Übermittlungsfristen auf Antrag verlängert und eine Befreiung von der elektronischen Übermittlungspflicht zugelassen werden können. Dies soll insbesondere kleineren Behörden und öffentlichen Stellen entgegenkommen.

Hintergrund

Die Mitteilungsverordnung regelt die Mitteilungen an die Finanzbehörden durch andere Behörden und öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten. Sie dient dazu, die Finanzbehörden über Zahlungen zu informieren, die für die Steuerfestsetzung relevant sein können.

Ausblick

Der Regierungsentwurf wird nun dem Gesetzgebungsverfahren zugeführt. Es bleibt abzuwarten, ob und in welcher Form die geplanten Änderungen umgesetzt werden.

Hinweis: Dieser Beitrag dient nur zur allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater.