Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 24. Juli 2024 den Regierungsentwurf für das Steuerfortentwicklungsgesetz (SteFeG) veröffentlicht. Dieser Entwurf, ehemals bekannt als Zweites Jahressteuergesetz 2024 (JStG 2024 II), beinhaltet umfassende Änderungen und Anpassungen im Steuerrecht, die über die im ersten Jahressteuergesetz 2024 enthaltenen Maßnahmen hinausgehen.
Hintergrund und Zielsetzung
Im Rahmen der Kabinettbefassung am 5. Juni 2024 wurde festgestellt, dass das Jahressteuergesetz 2024 nicht alle notwendigen Maßnahmen abdecken konnte, um den vielfältigen Herausforderungen gerecht zu werden. Das Steuerfortentwicklungsgesetz greift daher weitere dringende Vorhaben auf, die insbesondere folgende Bereiche betreffen:
- Förderung von Kindern und Familien
- Fortentwicklung des Gemeinnützigkeitsrechts
- Notwendige Entlastungen bei der Einkommensteuer
- Weitere Einzelmaßnahmen, die thematisch nicht oder nur partiell miteinander verbunden sind
Wesentliche Inhalte des Steuerfortentwicklungsgesetzes
1. Förderung von Kindern und Familien
Das Gesetz sieht verschiedene Maßnahmen zur finanziellen Unterstützung von Familien vor. Dies umfasst unter anderem Anpassungen und Erhöhungen von Freibeträgen und steuerlichen Entlastungen für Familien mit Kindern.
2. Fortentwicklung des Gemeinnützigkeitsrechts
Um die Arbeit gemeinnütziger Organisationen zu erleichtern und zu fördern, enthält das Gesetz Änderungen und Vereinfachungen im Gemeinnützigkeitsrecht. Dies betrifft insbesondere die steuerliche Behandlung von Spenden und die Anerkennung von gemeinnützigen Tätigkeiten.
3. Entlastungen bei der Einkommensteuer
Um die steuerliche Belastung von Bürgern zu senken, werden Anpassungen im Einkommensteuertarif vorgenommen. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, die Steuerlast gerechter zu verteilen und besonders niedrige und mittlere Einkommen zu entlasten.
4. Weitere Einzelmaßnahmen
Neben den genannten Schwerpunkten enthält das Gesetz verschiedene weitere Einzelmaßnahmen, die auf eine Modernisierung und Vereinfachung des Steuerrechts abzielen. Diese Maßnahmen sind thematisch breit gefächert und betreffen unterschiedliche Bereiche des Steuerrechts.
Veröffentlichung und Anwendung
Der Regierungsentwurf des Steuerfortentwicklungsgesetzes wurde am 29. Juli 2024 vom BMF veröffentlicht. Die im Gesetz enthaltenen Maßnahmen treten nach der Verabschiedung durch den Bundestag und der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft.
Fazit
Das Steuerfortentwicklungsgesetz (SteFeG) greift wichtige steuerpolitische Vorhaben auf, die im ersten Jahressteuergesetz 2024 nicht ausreichend berücksichtigt werden konnten. Mit Maßnahmen zur Förderung von Kindern und Familien, der Fortentwicklung des Gemeinnützigkeitsrechts sowie Entlastungen bei der Einkommensteuer und weiteren Einzelmaßnahmen zielt das Gesetz auf eine umfassende Modernisierung und Verbesserung des Steuerrechts ab. Die Veröffentlichung des Regierungsentwurfs stellt den ersten Schritt im Gesetzgebungsverfahren dar, das nun die parlamentarischen Beratungen und die endgültige Verabschiedung durch den Bundestag durchlaufen wird.