Säumniszuschläge bei zu Unrecht versagter Aussetzung der Vollziehung (AdV)

BFH, Urteil V R 52/13 vom 24.04.2014

Leitsatz

Säumniszuschläge sind in vollem Umfang zu erlassen, wenn eine rechtswidrige Steuerfestsetzung aufgehoben wird und der Steuerpflichtige zuvor alles getan hat, um die AdV zu erreichen und diese – obwohl möglich und geboten – abgelehnt worden ist (Fortführung der Rechtsprechung).