Schätzung von Besteuerungsgrundlagen: Was Sie wissen sollten

Die Schätzung von Besteuerungsgrundlagen erfolgt, wenn Sie Ihre Steuererklärung nicht fristgerecht abgeben, obwohl Sie dazu verpflichtet sind. In diesem Fall erlässt das Finanzamt einen sogenannten Schätzungsbescheid.

Wann erfolgt eine Schätzung?

Das Finanzamt schätzt alle relevanten Tatsachen, die für die Besteuerung maßgeblich sind, insbesondere die Höhe Ihrer Einkünfte. Ob eine Schätzung vorgenommen wurde, erkennen Sie an den „Erläuterungen“ am Ende Ihres Steuerbescheids. Dort steht beispielsweise: „Die Besteuerungsgrundlagen wurden gemäß § 162 der Abgabenordnung geschätzt, weil Sie trotz Aufforderung keine Steuererklärung abgegeben haben.“

Folgen eines Schätzungsbescheids

Oft fällt die Schätzung des Finanzamts höher aus, als es der Realität entspricht. In diesem Fall haben Sie die Möglichkeit, durch eine nachträgliche Abgabe der Steuererklärung die tatsächlichen Besteuerungsgrundlagen nachzuweisen.

  • Unter Vorbehalt der Nachprüfung: Wenn der Schätzungsbescheid unter dem Vorbehalt der Nachprüfung steht, kann er jederzeit geändert werden, sobald Sie Ihre Steuererklärung nachreichen.
  • Ohne Vorbehalt der Nachprüfung: In diesem Fall können Sie nur innerhalb der einmonatigen Einspruchsfrist gegen den Bescheid vorgehen.

Wichtig: Keine aufschiebende Wirkung

Die Abgabe einer verspäteten Steuererklärung oder ein Einspruch gegen den Schätzungsbescheid hat keine aufschiebende Wirkung. Das bedeutet: Sie müssen die geschätzte Steuer zunächst bezahlen.

Antrag auf Aussetzung der Vollziehung

Möchten Sie die Zahlung vorläufig aussetzen, können Sie im Rahmen eines Einspruchsverfahrens einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung stellen. Voraussetzung dafür ist, dass Sie gleichzeitig die ausstehende Steuererklärung einreichen.

Abgabepflichten und Fristen

  • Ohne steuerliche Beratung: Jährliche Abgabefrist ist der 31. Juli des Folgejahres.
  • Mit steuerlicher Beratung: Die Frist verlängert sich auf den letzten Februartag des übernächsten Jahres.

Mögliche Sanktionen bei Verspätung

  • Verspätungszuschlag: Wird erhoben, wenn Sie die Steuererklärung verspätet abgeben.
  • Zwangsgeld: Kann festgesetzt werden, um die Abgabe der Erklärung zu erzwingen.

Fazit

Die Schätzung von Besteuerungsgrundlagen kann oft nachteilig sein. Daher sollten Sie Ihre Steuererklärung stets fristgerecht einreichen oder bei Versäumnissen schnellstmöglich nachholen. So vermeiden Sie unnötige Nachzahlungen und Sanktionen.