Schritt für Schritt zur Finanztransaktionssteuer

Eine Gruppe von elf Mitgliedstaaten der Europäischen Union hatte sich Anfang 2013 auf die Einführung einer Finanztransaktionssteuer im Wege der verstärkten Zusammenarbeit geeinigt (neben Deutschland waren dies Frankreich, Österreich, Belgien, Spanien, Estland, Griechenland, Italien, Portugal, die Slowakei und Slowenien). Die Gruppe unter dem Vorsitz des österreichischen Finanzministers Michael Spindelegger hat sich am 6. Mai 2014 auf das weitere Vorgehen bei der Harmonisierung der Besteuerung von Finanztransaktionen verständigt.
Auf der Basis des Richtlinienvorschlags der Europäischen Kommission vom 14. Februar 2013 kamen die Finanzminister überein, sich in einem ersten Schritt auf die Besteuerung von Aktien und einiger Derivate zu konzentrieren. Dazu sollen bis Ende 2014 tragfähige Lösungsansätze präsentiert werden. Das dann noch im Detail auszuarbeitende Besteuerungsregime soll spätestens am 1. Januar 2016 in Kraft treten, wobei die Teilnehmer der verstärkten Zusammenarbeit national auch weitere Finanzmarktprodukte in die Besteuerung einbeziehen können.

Das „Joint Statement by ministers of Member States participating in enhanced cooperation in the area of financial transaction tax“ finden Sie auf der Homepage des BMF.

Quelle: BMF, Mitteilung vom 06.05.2014