SEPA: Umstellung auf neue Überweisungen und Lastschriften

Zum 1. Februar 2014 werden basierend auf der geänderten Verordnung (EG) Nr. 260/2012 die bestehenden nationalen Überweisungs- und Lastschriftverfahren abgeschafft und durch die europaweit einheitlichen SEPA-Überweisungs- und SEPA-Lastschriftverfahren ersetzt. Das Kürzel SEPAsteht für Single Euro Payments Area (Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum). Mit SEPA soll der Zahlungsverkehr im europäischen Wirtschaftsraum harmonisiert und mit einheitlichen Zahlungsverkehrsprodukten – Überweisungen und Lastschriften – abgewickelt werden. Im Ergebnis werden inländische Euro-Zahlungen ebenso wie grenzüberschreitende Euro-Zahlungen innerhalb der Europäischen Union künftig nach denselben „Spielregeln“ abgewickelt. Obwohl das SEPA-Überweisungs- und das SEPA-Lastschriftverfahren bereits heute am Markt angeboten werden, werden derzeit Zahlungen in Deutschland weiterhin mehrheitlich über nationale Zahlverfahren mit der Kombination aus Bankleitzahl und Kontonummer abgewickelt.

Schneller und kostengünstiger

Mit der SEPA-Umstellung am 1. Februar 2014 entfällt das derzeit kostenintensive Nebeneinander von inländischen Zahlungsverkehrsprodukten und SEPA-Produkten. Zahlungen innerhalb der Europäischen Union in Euro können künftig schneller und kostengünstiger durchgeführt werden. Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Unternehmen und gemeinnützige Organisationen erhalten durch SEPA die Möglichkeit, unabhängig von ihrem Sitz oder Wohnort ihren gesamten bargeldlosen Euro-Zahlungsverkehr effizient, sicher und einheitlich zu steuern und sich für ihre Kontoführung das Kreditinstitut mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis in ganz Europa auszusuchen.

Neue Kontokennung, neues Datenformat

Die augenfälligste Neuerung für Bankkunden ist der Ersatz der bisherigen Kontonummern und Bankleitzahlen durch die IBAN (International Bank Account Number). Vorübergehend ist insbesondere bei grenzüberschreitenden Zahlungen zusätzlich die Verwendung der BIC (Business Identifier Code) nötig. Die IBAN setzt sich zusammen aus der bisherigen Kontonummer und der Bankleitzahl. Ergänzt wird sie um die Länderkennzeichnung DE für Deutschland sowie eine zweistellige Prüfziffer.

Während Privatkunden übergangsweise weiterhin Kontonummern und Bankleitzahlen gegenüber ihren Banken verwenden dürfen, besteht diese Möglichkeit für Unternehmen nicht. Diese sind verpflichtet, bis zum 1. Februar 2014 die nach EU-Verordnung notwendigen technischen Umstellungen vorzunehmen und insbesondere das neue ISO 20022 XML Datenformat zu verwenden. Dadurch wird eine vollautomatisierte Verarbeitung des Zahlungsprozesses ermöglicht.

Überweisungen

Ab dem 1. Februar 2014 ersetzt die IBAN die nationale Kontokennung. Unternehmen müssen Überweisungen im XML-Datenformat des ISO 20022 Standards übermitteln. Eine Übergangsfrist für Unternehmen ist nicht vorgesehen.

Lastschriften

Unternehmen müssen bei neuen Vertragsabschlüssen ab dem 1. Februar 2014 statt der bisherigen Einzugsermächtigungen so genannte SEPA-Mandate verwenden. Eine wesentliche Neuerung ist die Gläubiger-Identifikationsnummer. Grundsätzlich ist für die Nutzung des SEPA-Lastschriftverfahrens immer eine Gläubiger-Identifikationsnummer notwendig, die vor Einzug der ersten Lastschrift bei der Deutschen Bundesbank zu beantragen ist. Hierbei handelt es sich um eine kontounabhängige und eindeutige Kennung, die den Zahlungsempfänger als Lastschrift-Einreicher zusätzlich identifiziert. Außerdem muss jedes SEPA-Mandat eine eindeutige Mandatsreferenz besitzen.

Bisher erteilte Einzugsermächtigungen werden aufgrund der zum 9. Juli 2012 geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Banken automatisch auf SEPA-Mandate umgestellt. Unternehmen, deren Kundinnen und Kunden bisher per Lastschrift bezahlen, können damit auf die Neueinholung von SEPA-Mandaten verzichten. Allerdings ist es notwendig, die Kunden über die Umstellung des Zahlverfahrens unter Angabe von u.a. Gläubiger-Identifikationsnummer und Mandatsreferenz zu informieren.

SEPA-Migration

Banken und Sparkassen stellen eine Vielzahl von Informationsmaterialen bereit. Beispielsweise gibt es Checklisten und Mustertexte zur SEPA-Migration sowie weiterführende Informationen.

weitere Informationen zum Thema

WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN

  • Deutsche Bundesbank: SEPA Deutschland
  • Bankenverband: SEPA Euro-Zahlungsverkehr in Europa
  • Bankenverband: Informationen zum ISO 20022 XML-Datenformat (PDF: 690 KB)
  • Die Deutsche Kreditwirtschaft: Ziele der SEPA (Single European Payment Area)
  • Finanzgruppe Deutscher Sparkassen- und Giroverband: SEPA: Sparkassen-Finanzgruppe unterstützt kundenfreundlichen Übergang
  • Volksbanken/Raiffeisenbanken: SEPA: Die Umstellung auf das neue Zahlungsverfahren naht
  • Bundesministerium der Finanzen: SEPA – Was ist das eigentlich?