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SEPA – Umstellung bei der Steuerverwaltung (OFD)

Die OFD Karlsruhe weist in einer aktuellen Pressemitteilung darauf hin, dass dem Finanzamt erteilte Einzugsermächtigungen automatisch auf SEPA umgestellt werden.

Hintergrund: Ab dem 1.2.2014 werden die bisher bekannten Überweisungs- und Lastschriftverfahren im Rahmen von SEPA (Single Euro Payments Area) innerhalb der Europäischen Union sowie Island, Monaco, Norwegen, Liechtenstein und der Schweiz vereinheitlicht. Kontonummer und Bankleitzahl werden durch IBAN (International Bank Account Number) und BIC (Business Identifier Code) abgelöst. Auch das herkömmliche Lastschrifteinzugsverfahren wird durch das SEPA-Lastschriftverfahren (SEPA-Lastschrift) abgelöst. Die rechtliche Legitimation für den Einzug von SEPA-Lastschriften ist das SEPA-Lastschriftmandat.

Hierzu führt die OFD weiter aus: 

Eine Kontinuitätsregelung bestimmt, dass bestehende gültige Einzugsermächtigungen in SEPA-Lastschriftmandate umgewidmet werden. Dieser Weg erspart es den Bürgerinnen und Bürgern, die dem Finanzamt erteilte Einzugsermächtigung durch ein neues SEPA-Lastschriftmandat zu ersetzen. „Diese Regelung ist praxisgerecht und verhindert unnötigen Aufwand bei Bürgerinnen und Bürgern, aber auch bei den Finanzämtern“, so Andrea Heck, Präsidentin der OFD Karlsruhe.

Alle Bürgerinnen und Bürger, die bisher ihrem Finanzamt eine Einzugermächtigung erteilt haben, werden ab Oktober 2013 sukzessive durch ein Benachrichtigungsschreiben über die Umwidmung im Rahmen der Kontinuitätsregelung informiert. „Wir wollen unsere Steuerkunden frühzeitig informieren und so für Sicherheit beim Umstieg auf SEPA sorgen“, ergänzte Heck.

Abschließend weist die Präsidentin darauf hin, dass künftig mit den SEPA-Lastschriftmandaten auch steuerliche Nebenleistungen und gemahnte Beträge eingezogen würden. „Auch diese Neuerung dient der Vereinfachung und der Entlastung“, sagte Heck.

Quelle: OFD Karlsruhe online

SEPA: Umstellung auf neue Überweisungen und Lastschriften

Zum 1. Februar 2014 werden basierend auf der geänderten Verordnung (EG) Nr. 260/2012 die bestehenden nationalen Überweisungs- und Lastschriftverfahren abgeschafft und durch die europaweit einheitlichen SEPA-Überweisungs- und SEPA-Lastschriftverfahren ersetzt. Das Kürzel SEPAsteht für Single Euro Payments Area (Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum). Mit SEPA soll der Zahlungsverkehr im europäischen Wirtschaftsraum harmonisiert und mit einheitlichen Zahlungsverkehrsprodukten – Überweisungen und Lastschriften – abgewickelt werden. Im Ergebnis werden inländische Euro-Zahlungen ebenso wie grenzüberschreitende Euro-Zahlungen innerhalb der Europäischen Union künftig nach denselben „Spielregeln“ abgewickelt. Obwohl das SEPA-Überweisungs- und das SEPA-Lastschriftverfahren bereits heute am Markt angeboten werden, werden derzeit Zahlungen in Deutschland weiterhin mehrheitlich über nationale Zahlverfahren mit der Kombination aus Bankleitzahl und Kontonummer abgewickelt.

Schneller und kostengünstiger

Mit der SEPA-Umstellung am 1. Februar 2014 entfällt das derzeit kostenintensive Nebeneinander von inländischen Zahlungsverkehrsprodukten und SEPA-Produkten. Zahlungen innerhalb der Europäischen Union in Euro können künftig schneller und kostengünstiger durchgeführt werden. Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Unternehmen und gemeinnützige Organisationen erhalten durch SEPA die Möglichkeit, unabhängig von ihrem Sitz oder Wohnort ihren gesamten bargeldlosen Euro-Zahlungsverkehr effizient, sicher und einheitlich zu steuern und sich für ihre Kontoführung das Kreditinstitut mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis in ganz Europa auszusuchen.

Neue Kontokennung, neues Datenformat

Die augenfälligste Neuerung für Bankkunden ist der Ersatz der bisherigen Kontonummern und Bankleitzahlen durch die IBAN (International Bank Account Number). Vorübergehend ist insbesondere bei grenzüberschreitenden Zahlungen zusätzlich die Verwendung der BIC (Business Identifier Code) nötig. Die IBAN setzt sich zusammen aus der bisherigen Kontonummer und der Bankleitzahl. Ergänzt wird sie um die Länderkennzeichnung DE für Deutschland sowie eine zweistellige Prüfziffer.

Während Privatkunden übergangsweise weiterhin Kontonummern und Bankleitzahlen gegenüber ihren Banken verwenden dürfen, besteht diese Möglichkeit für Unternehmen nicht. Diese sind verpflichtet, bis zum 1. Februar 2014 die nach EU-Verordnung notwendigen technischen Umstellungen vorzunehmen und insbesondere das neue ISO 20022 XML Datenformat zu verwenden. Dadurch wird eine vollautomatisierte Verarbeitung des Zahlungsprozesses ermöglicht.

Überweisungen

Ab dem 1. Februar 2014 ersetzt die IBAN die nationale Kontokennung. Unternehmen müssen Überweisungen im XML-Datenformat des ISO 20022 Standards übermitteln. Eine Übergangsfrist für Unternehmen ist nicht vorgesehen.

Lastschriften

Unternehmen müssen bei neuen Vertragsabschlüssen ab dem 1. Februar 2014 statt der bisherigen Einzugsermächtigungen so genannte SEPA-Mandate verwenden. Eine wesentliche Neuerung ist die Gläubiger-Identifikationsnummer. Grundsätzlich ist für die Nutzung des SEPA-Lastschriftverfahrens immer eine Gläubiger-Identifikationsnummer notwendig, die vor Einzug der ersten Lastschrift bei der Deutschen Bundesbank zu beantragen ist. Hierbei handelt es sich um eine kontounabhängige und eindeutige Kennung, die den Zahlungsempfänger als Lastschrift-Einreicher zusätzlich identifiziert. Außerdem muss jedes SEPA-Mandat eine eindeutige Mandatsreferenz besitzen.

Bisher erteilte Einzugsermächtigungen werden aufgrund der zum 9. Juli 2012 geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Banken automatisch auf SEPA-Mandate umgestellt. Unternehmen, deren Kundinnen und Kunden bisher per Lastschrift bezahlen, können damit auf die Neueinholung von SEPA-Mandaten verzichten. Allerdings ist es notwendig, die Kunden über die Umstellung des Zahlverfahrens unter Angabe von u.a. Gläubiger-Identifikationsnummer und Mandatsreferenz zu informieren.

SEPA-Migration

Banken und Sparkassen stellen eine Vielzahl von Informationsmaterialen bereit. Beispielsweise gibt es Checklisten und Mustertexte zur SEPA-Migration sowie weiterführende Informationen.

weitere Informationen zum Thema

WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN

  • Deutsche Bundesbank: SEPA Deutschland
  • Bankenverband: SEPA Euro-Zahlungsverkehr in Europa
  • Bankenverband: Informationen zum ISO 20022 XML-Datenformat (PDF: 690 KB)
  • Die Deutsche Kreditwirtschaft: Ziele der SEPA (Single European Payment Area)
  • Finanzgruppe Deutscher Sparkassen- und Giroverband: SEPA: Sparkassen-Finanzgruppe unterstützt kundenfreundlichen Übergang
  • Volksbanken/Raiffeisenbanken: SEPA: Die Umstellung auf das neue Zahlungsverfahren naht
  • Bundesministerium der Finanzen: SEPA – Was ist das eigentlich?

SEPA: Die Zeit drängt

Bundesfinanzministerium, Bundesbank, Kreditwirtschaft und Verbraucherschutz fordern zügige Umstellung im Zahlungsverkehr

„Wenn Unternehmen und Vereine bisher noch nie von SEPA gehört haben, kann es sie Anfang nächsten Jahres kalt erwischen. Denn dann drohen Liquiditätsengpässe und Kosten durch fehlerhafte Zahlungsabwicklung“, sagt Carl-Ludwig Thiele, Mitglied des Vorstandes der Deutschen Bundesbank. Ab dem 1. Februar 2014 dürfen Kreditinstitute gemäß der EU-Verordnung Nr. 260/2012 („SEPA (Single Euro Payments Area) -Verordnung“) Überweisungen und Lastschriften von Unternehmen und Vereinen nur noch als SEPA-Zahlung im SEPA-Datenformat annehmen und ausführen.

Bis dahin verbleiben nur noch rund sieben Monate. Für Verbraucherinnen und Verbraucher gibt es zwar bis Februar 2016 gewisse Übergangsregelungen, die den Wechsel erleichtern. Trotzdem müssen sich alle Nutzer von Überweisungen und Lastschriften in Euro auf die SEPA-Umstellung unmittelbar einstellen. Denn von der Umstellung auf die SEPA-Verfahren werden grundsätzlich alle Überweisungen und Lastschriften in Euro erfasst – nicht nur grenzüberschreitende, sondern auch jede inländische.

„Vor allem Unternehmen und gemeinnützige Organisationen müssen sich jetzt aktiv um die SEPA-Umstellung kümmern, um zukünftig von den Vorteilen eines einheitlichen europäischen Zahlungsverkehrsraums profitieren zu können. Für den Bürger ändert sich hingegen nicht viel. Er muss sich im Wesentlichen auf die IBAN als die neue Angabe zur Kontoverbindung einstellen und diese setzt sich ganz einfach aus der bisherigen Kontonummer, der bisherigen Bankleitzahl, plus zwei Zahlen und zwei Buchstaben zusammen“, erklärt Hartmut Koschyk, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen.

Umfrageergebnisse, die auch im aktuellen SEPA-Migrationsplan des Deutschen SEPA-Rates auf www.sepadeutschland.de veröffentlicht sind, zeigen, dass der Vorbereitungsstand noch unbefriedigend ist und erheblicher Handlungsbedarf bei vielen Nutzern besteht. „Manche Kunden wollen uns einfach nicht glauben, dass es eine gesetzliche Vorgabe ist, die den Umstieg auf SEPA zum 1. Februar 2014 anordnet“, berichtet Ludger Gooßens, Mitglied des Vorstands des DSGV als diesjähriger Federführer der Deutschen Kreditwirtschaft.

Der mit der SEPA-Einführung verbundene zeitliche Aufwand – insbesondere bei großen Unternehmen und Lastschriftnutzern – wird oft unterschätzt. Je eher mit der SEPA-Umstellung begonnen wird, desto besser sind die Möglichkeiten, frühzeitig Fehlerquellen zu identifizieren und zu bereinigen. Im Laufe der nächsten Jahre werden v.a. Unternehmen von einem einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum profitieren können.

SEPA ist aber auch in manchen Bereichen schon Wirklichkeit. So werden zum Beispiel bereits Renten und Kindergeld per SEPA-Überweisung ausgezahlt. Renten- und Kindergeldanträge stellen daher auch ausschließlich auf die IBAN ab. Verbraucherinnen und Verbraucher profitieren vor allem von neuen Rechten bei Lastschriften. Sie können zukünftig einzelne Lastschrifteinzüge und Mandate besser kontrollieren.

„Bisher sind die Verbraucher noch nicht viel mit SEPA in Kontakt gekommen, sie sollten aber die Veränderungen und vor allem die neuen rechtlichen Möglichkeiten kennen. Die Verbraucherzentralen sind auf jeden Fall auf Anfragen zu SEPA vorbereitet“, erläutert Frank-Christian Pauli, Finanzexperte des Verbraucherzentrale Bundesverbands e.V. (vzbv).

Die Deutsche Bundesbank, das Bundesministerium der Finanzen, die Deutsche Kreditwirtschaft und der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) haben heute gemeinsam angekündigt, dass sie ihre jeweiligen SEPA-Informationsmaßnahmen weiter verstärken werden. So soll auf den notwendigen Handlungsbedarf hingewiesen werden und die Bekanntheit von SEPA in der breiten Öffentlichkeit erhöht werden.

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Bundesbank.

Quelle: BMF, Pressemitteilung vom 18.06.2013

Neue Checkliste unterstützt bei Umstellung auf SEPA

Die Abschaltung der nationalen Zahlungsverfahren zum Stichtag 1. Februar 2014 und damit der endgültige Umstieg auf die SEPA-Verfahren rückt unaufhaltsam näher. SEPA ist für alle relevant: jedes Unternehmen, jede Behörde, jeder Verein muss sich darauf einstellen. Die Änderungen betreffen dabei nicht nur den Wechsel von Kontonummer und Bankleitzahl auf IBAN und BIC, sondern erfordern in vielen Organisationen einen hohen Umstellungsaufwand. Die Experten des eBusiness-Lotsen Ostbayern haben nun eine „Checkliste zur SEPA-Einführung“ veröffentlicht, die bei der Umstellung Unterstützung bietet.Die Checkliste erläutert zunächst die Grundlagen von SEPA und zeigt die Anforderungen an die Organisationen des SEPA-Umstellungsprojektes sowie die IT-Systeme auf. In den meisten Organisationen ist eine Vielzahl von Systemen betroffen, die mit den neuen Datenformaten umgehen müssen. Mit einer relativ einfachen Erfassung der IBAN ist es keineswegs getan. In der aktuellen Spezifikation basieren die SEPA-Zahlungen auf einem standardisierten Zeichensatz ohne Umlaute oder Sonderzeichen. Die im Verwendungszweck zur Verfügung stehenden Stellen sind deutlich verringert und es gibt neue Textschlüssel (Purpose Codes), um Zahlungsvorgänge automatisch klassifizieren zu können. Kurz: das SEPA-Datenformat ist komplett anders aufgebaut als das bisherige DTA-Format. Betroffen sind dabei alle Unternehmensbereiche, nicht nur die Buchhaltung und das Rechnungswesen.

Ausführlich geht die Checkliste auf die verschärften Anforderungen bei Lastschriften ein. Sie zeigt, ob und wie bisherige Einzugsermächtigungen in SEPA-Mandate umgedeutet werden können und demonstriert die Erfordernis einer korrekten Mandatsverwaltung. Neu bei SEPA ist die Pflicht, eine Lastschrift rechtzeitig vorab anzukündigen. Die Checkliste erläutert die notwendigen Fristen und liefert auch Textbeispiele für einzelne Vorankündigungen. Ebenso ändern sich die Einreichungsfristen bei Banken. War eine deutsche Lastschrift bisher auf Sicht fällig, d. h. quasi sofort nach Einreichung beim Zahlungsempfänger gutgeschrieben, müssen bei der SEPA-Lastschrift viel längere Vorlaufzeiten beachtet werden – teilweise über eine Woche vorher. Dadurch könnten ganze Geschäftsmodelle beeinträchtigt sein.

Für viele Organisationen bleibt noch einiges zu tun. Einer aktuellen Studie der Europäischen Zentralbank zufolge hinkt Deutschland bei der SEPA-Umsetzung weit hinter dem Zeitplan her. Dabei können die Folgen einer verschlafenen oder missratenen Umsetzung für Unternehmen fatal sein: Wenn die Umsätze plötzlich nicht mehr eingezogen werden können, weil die Bank Lastschriften des Unternehmens zurückweisen muss, bricht Liquidität weg. Im schlimmsten Fall drohen Zahlungsunfähigkeit und damit die Insolvenz. Bis zum Stichtag 1. Februar 2014 sind es nur noch rund 150 Arbeitstage. Höchste Zeit also sich darauf einzustellen. Es gibt keinen Plan B!

Die Checkliste zeigt in kompakter und übersichtlicher Form auf, was für Unternehmen noch zu tun ist. Denn SEPA wird kommen. Und wenn die Umstellungsphase überwunden ist, werden alle von den Vorteilen profitieren: Ein einheitlicher europäischer Zahlungsraum mit einem einheitlichen Rechtsrahmen, mit den gleichen Fristen, Laufzeiten und Datenformaten sowie vor allem mit denselben Kosten bei inländischen wie bei grenzüberschreitenden Zahlungen in Euro. Dabei soll die Checkliste zur erfolgreichen Umstellung ihren Beitrag leisten.

Ergänzende Unterlagen, Tipps und Veranstaltungshinweise zum Thema SEPA finden Sie auf www.sepa-wissen.de.

 

Weitere Informationen

  • Checkliste zum Download