Siebte Verordnung zur Änderung der Mitteilungsverordnung

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 10. Juli 2024 eine Mitteilung zur Siebten Verordnung zur Änderung der Mitteilungsverordnung veröffentlicht. Diese Verordnung bringt mehrere wesentliche Änderungen mit sich, die die Mitteilungsverpflichtungen und die Datenübermittlung betreffen. Hier sind die wichtigsten Änderungen zusammengefasst:

Wesentliche Änderungen

  1. Anhebung der Bagatellgrenze für Zahlungsmitteilungen (§ 7 Absatz 2 MV):
    • Die Bagatellgrenze, ab der Zahlungsmitteilungen gemäß § 7 Absatz 2 MV gemacht werden müssen, wird deutlich angehoben. Dies entlastet vor allem kleinere Zahlungen von der Meldepflicht.
  2. Konkretisierung der zu übermittelnden Daten durch das Bundesamt für Justiz (§ 4a MV):
    • Die Verordnung konkretisiert die Daten, die das Bundesamt für Justiz nach § 4a MV übermitteln muss. Dies soll die Klarheit und Genauigkeit der Datenerfassung und -übermittlung verbessern.
  3. Änderung der Übergangsregelung:
    • Die bisher geltende Übergangsregelung wird geändert, um den Anforderungen der Praxis besser gerecht zu werden. Dabei sind zwei wichtige Aspekte hervorzuheben:
      • Verlängerung der Übermittlungsfristen auf Antrag: Unternehmen und Institutionen können auf Antrag eine Verlängerung der Fristen zur Datenübermittlung erhalten, wenn dies notwendig ist.
      • Befreiung von der elektronischen Übermittlungspflicht: Es wird eine Möglichkeit zur Befreiung von der Pflicht zur elektronischen Datenübermittlung geschaffen, um besondere Umstände und technische Einschränkungen zu berücksichtigen.

Ziel der Änderungen

Die Änderungen zielen darauf ab, die Mitteilungsverpflichtungen zu modernisieren und zu erleichtern. Die Anhebung der Bagatellgrenze soll den Verwaltungsaufwand reduzieren, insbesondere für kleinere Zahlungsbeträge. Die Konkretisierung der zu übermittelnden Daten und die Anpassung der Übergangsregelungen sollen sicherstellen, dass die Meldepflichten effizient und praktikabel umgesetzt werden können.

Weitere Informationen

Der Referentenentwurf zur Siebten Verordnung zur Änderung der Mitteilungsverordnung ist auf der Website des Bundesministeriums der Finanzen verfügbar. Unternehmen und Interessierte können dort detaillierte Informationen zu den Änderungen und deren Umsetzung finden.

Quelle: Bundesministerium der Finanzen, Mitteilung vom 10. Juli 2024