Sind Erstattungszinsen für die Gewerbesteuer Betriebseinnahmen? Ein oft übersehenes Revisionsverfahren

Das Finanzgericht Düsseldorf hat in seinem Urteil vom 4. Mai 2023 (Az. 9 K 1987/21 G, F) entschieden, dass Erstattungszinsen als Betriebseinnahmen zu erfassen sind. Diese Entscheidung wirft jedoch Fragen auf, da Gewerbesteuerzahlungen nach § 4 (5b) EStG nicht als Betriebsausgaben abzugsfähig sind. Aufgrund dieser Problematik wurde gegen das Urteil Revision eingelegt, die nun unter dem Aktenzeichen BFH IV R 16/23 anhängig ist. Für alle betroffenen Fälle bedeutet dies, dass sie bis zur endgültigen Klärung durch den BFH offengehalten werden sollten.