Sonderausgabenabzug für rentenversicherte Minijobber: Der Weg zum erfolgreichen Nachweis der RV-Beiträge

Für viele Minijobber stellt sich jährlich die Frage, wie sie ihre Beiträge zur Rentenversicherung steuerlich geltend machen können. Insbesondere wenn es darum geht, die Arbeitnehmeranteile zur Rentenversicherung als Sonderausgaben abzusetzen, ist der korrekte Nachweis gegenüber dem Finanzamt entscheidend. Doch wie lässt sich dieser führen, wenn weder der Arbeitgeber noch die Rentenversicherung die hierfür nötigen Unterlagen automatisch zur Verfügung stellen?

Die Herausforderung: Fehlende Lohnsteuerbescheinigung

Im Gegensatz zu regulären Arbeitsverhältnissen sind Arbeitgeber bei pauschalversteuerten Minijobs (nach § 40a EStG) nicht dazu verpflichtet, eine Lohnsteuerbescheinigung auszustellen. Diese Bescheinigung dient in der Regel als Nachweis für geleistete Beiträge und somit als Grundlage für den Sonderausgabenabzug. Die Rentenversicherung selbst versendet ebenfalls keine entsprechenden Nachweise, die direkt für die Steuererklärung verwendet werden können. Diese Situation führt oft zu Verwirrung und Unsicherheit bei den betroffenen Minijobbern.

Die Lösung: Monatliche Lohnabrechnungen als Nachweis

Glücklicherweise erhalten auch Minijobber monatliche Lohnabrechnungen von ihrem Arbeitgeber. Diese Abrechnungen enthalten wichtige Informationen wie den Brutto- und Nettolohn sowie die vom Arbeitgeber einbehaltenen Arbeitnehmeranteile zur gesetzlichen Rentenversicherung. Genau diese Lohnabrechnungen können und sollten als Nachweis für die geleisteten Beiträge gegenüber dem Finanzamt verwendet werden.

Schritt-für-Schritt zum Sonderausgabenabzug

  1. Sammeln Sie alle Lohnabrechnungen des Steuerjahres: Bewahren Sie Ihre monatlichen Lohnabrechnungen sorgfältig auf. Diese Dokumente sind der Schlüssel zum Nachweis Ihrer Beiträge zur Rentenversicherung.
  2. Prüfen Sie die Abrechnungen auf Vollständigkeit: Stellen Sie sicher, dass alle Abrechnungen vorhanden sind und die Arbeitnehmeranteile zur Rentenversicherung korrekt ausgewiesen werden.
  3. Fügen Sie die Lohnabrechnungen Ihrer Steuererklärung bei: Wenn Sie Ihre Steuererklärung vorbereiten, legen Sie Kopien Ihrer Lohnabrechnungen bei, um die geleisteten Beiträge zur Rentenversicherung nachzuweisen.
  4. Machen Sie die Beiträge als Sonderausgaben geltend: Tragen Sie die Summe der Arbeitnehmeranteile zur Rentenversicherung in Ihrer Steuererklärung als Sonderausgaben ein. Die entsprechende Zeile finden Sie im Mantelbogen Ihrer Steuererklärung.

Fazit

Auch wenn der Prozess auf den ersten Blick umständlich erscheinen mag, ist der Sonderausgabenabzug für rentenversicherte Minijobber eine wichtige Möglichkeit, die Steuerlast zu mindern. Durch die sorgfältige Aufbewahrung und Einreichung der monatlichen Lohnabrechnungen als Nachweis können Minijobber ihre Beiträge zur Rentenversicherung erfolgreich geltend machen. Sollten Sie unsicher sein, wie Sie Ihre Beiträge korrekt in der Steuererklärung angeben, kann eine Beratung durch einen Steuerberater hilfreich sein.