Steuerliche Förderung energetischer Gebäudesanierungen: Aktuelle Updates vom BMF

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat kürzlich die FAQ zur steuerlichen Förderung energetischer Gebäudesanierungen nach § 35c EStG aktualisiert. Diese Neuerungen bieten Immobilienbesitzern, die ihre Objekte selbst bewohnen, attraktive Möglichkeiten, ihre Sanierungskosten steuerlich geltend zu machen. In diesem Beitrag stellen wir Ihnen die wichtigsten Punkte dieser Förderung vor, um Ihnen einen Überblick darüber zu geben, wie Sie von den steuerlichen Vorteilen profitieren können.

Was wird steuerlich gefördert?

Die Förderung umfasst eine Vielzahl von Maßnahmen, die darauf abzielen, die Energieeffizienz von Gebäuden zu verbessern. Dazu gehören unter anderem:

  • Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen oder Geschossdecken
  • Erneuerung von Fenstern oder Außentüren
  • Verbesserung des sommerlichen Wärmeschutzes
  • Erneuerung oder Einbau von Lüftungsanlagen
  • Erneuerung der Heizungsanlage
  • Optimierung bestehender Heizungsanlagen, die älter als zwei Jahre sind
  • Einbau von digitalen Systemen zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung

Zusätzlich wird auch die energetische Baubegleitung und Fachplanung durch vom BAFA zugelassene Energieberater oder Energieeffizienz-Experten gefördert.

Wie hoch ist die steuerliche Förderung?

Über einen Zeitraum von drei Jahren können 20 Prozent der Kosten für energetische Maßnahmen steuerlich abgesetzt werden, mit einer Obergrenze von 40.000 Euro pro Wohnobjekt. Kosten für energetische Baubegleitung und Fachplanung können sogar direkt zu 50 Prozent abgesetzt werden, ohne sie über mehrere Jahre verteilen zu müssen.

Voraussetzungen für die steuerliche Förderung

Um für die Förderung in Frage zu kommen, müssen einige Bedingungen erfüllt sein:

  • Das Gebäude muss mindestens zehn Jahre alt sein.
  • Sie müssen Eigentümer des Hauses oder der Wohnung sein und diese selbst bewohnen.
  • Die Sanierungsmaßnahme muss von einem Fachunternehmen durchgeführt worden sein und technische Anforderungen erfüllen, die in der Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung (ESanMV) festgelegt sind.
  • Eine Bescheinigung über die durchgeführten Maßnahmen muss dem Finanzamt vorgelegt werden.

Wer darf die Maßnahmen ausführen?

Die Arbeiten müssen von einem Fachunternehmen ausgeführt werden. Dies beinhaltet eine breite Palette von Handwerksbetrieben, die in der Gebäudesanierung tätig sind, darunter Maurer, Stukkateure, Maler, Zimmerer, Dachdecker und viele mehr. Eine Sonderregelung besteht für Fenstermontagen, die von spezialisierten Unternehmen durchgeführt werden können.

Wie erhalte ich die steuerliche Förderung?

Um die Förderung zu erhalten, müssen Sie die Kosten in Ihrer Einkommensteuererklärung angeben und die Bescheinigung über die durchgeführten Maßnahmen einreichen. Eine vorherige Antragstellung ist nicht erforderlich.

Alternativen zur steuerlichen Förderung

Neben der steuerlichen Förderung können Sie auch Förderprogramme der KfW oder des BAFA in Anspruch nehmen, die mit Mitteln des BMWK finanziert werden.

Fazit

Die steuerliche Förderung energetischer Gebäudesanierungen bietet eine hervorragende Möglichkeit, in die Energieeffizienz Ihres Eigenheims zu investieren und gleichzeitig steuerliche Vorteile zu genießen. Durch die Aktualisierung der FAQ durch das BMF ist nun klarer, welche Maßnahmen gefördert werden und wie Sie die Förderung in Anspruch nehmen können. Wenn Sie planen, Ihr Zuhause energetisch zu sanieren, lohnt es sich, diese Möglichkeiten genau zu prüfen.

Für weitere Informationen und eine detaillierte Beratung empfehlen wir, sich an einen Steuerberater oder an eine qualifizierte Energieberatung zu wenden. So können Sie sicherstellen, dass Sie alle Vorteile optimal nutzen und Ihre Investitionen in eine nachhaltige Zukunft tätigen.