Sozialabkommen mit Großbritannien

Die Koalitionsfraktionen von Union und SPD haben einen Gesetzentwurf (19/26892) zur Koordinierung der sozialen Sicherheit mit dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland (SozSichUKG) vorgelegt. Dies ist durch den Austritt Großbritanniens aus der EU nötig geworden.

Im Entwurf heißt es: „Das Handels- und Kooperationsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland andererseits mit seinem Protokoll über die Koordinierung der sozialen Sicherheit regelt die künftige Koordinierung der sozialen Sicherheit in den Bereichen Renten-, Unfall-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland. Die Regelungen sind nach Prinzipien gestaltet, die auch innerhalb der EU für die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit gelten.“

Mit dem Gesetz sollen die für das Protokoll zuständige deutsche Behörde, die deutschen Verbindungsstellen, die zuständigen deutschen Stellen für die Feststellung des anwendbaren Rechts sowie die deutschen Zugangsstellen für den grenzüberschreitenden elektronischen Datenaustausch festgelegt werden. Die Zuständigkeiten sollen den bisherigen Zuständigkeiten entsprechen.

Quelle: Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 24.02.2021