Sparer-Pauschbetrag anheben

Forderung des BdSt und des Verbandes Freier Berufe NRW würde „Kalte Enteignung“ privater Sparer verhindern

Das mühsam Ersparte wird gerade durch die steigende Inflationsrate bei gleichzeitig niedrigen Zinsen aufgefressen. Hinzu kommt: Zinseinnahmen, die über den Sparer-Pauschbetrag hinausgehen, müssen voll versteuert werden, was zu einem beschleunigten Vermögensverzehr durch den Staat führt. Das muss sich ändern meinen der Bund der Steuerzahler NRW und der Verband Freier Berufe NRW. Ihr gemeinsamer Vorschlag, um die Enteignung zu verhindern: Der Sparer-Pauschbetrag muss erhöht werden.

Der Sparer-Pauschbetrag muss dringend angehoben werden. Das fordern der Bund der Steuerzahler NRW e.V. und der Verband Freier Berufe im Lande Nordrhein-Westfalen e.V. angesichts der steigenden Inflationsrate, der dauerhaft niedrigen Zinsen und der zwingenden Notwendigkeit, privat fürs Alter vorzusorgen.

Im Gegensatz zum Staat gehören die privaten Sparer nicht zu den Gewinnern der aktuellen Niedrigzinspolitik. Sie sind mit einer grundlegend veränderten Situation konfrontiert: Bereits das zweite Jahr in Folge liegen der Leitzins der Europäischen Zentralbank (EZB) und die durchschnittliche Umlaufrendite deutlich unter der Inflationsrate. Die Zinsen können daher im Regelfall nicht einmal mehr die Geldentwertung ausgleichen. Gleichwohl sind Zinseinnahmen, die über den Sparer-Pauschbetrag hinausgehen, in ihrer vollen nominalen Höhe steuerpflichtig. Durch diese Zinsbesteuerung kommt es zu einem beschleunigten Vermögensverzehr. Die „Kalte Enteignung“ der Sparer durch niedrige Nominalzinsen und eine relativ hohe Inflation wird somit durch den Steuerzugriff des Staates noch verschärft.

Wenn die nominalen Zinseinnahmen, die über den Sparer-Pauschbetrag hinausgehen, trotzdem in voller Höhe besteuert werden, beschleunigt der Staat den privaten Vermögensverzehr und verstößt gegen das Leistungsfähigkeitsprinzip. Zur Lösung dieses Problems ist mittel- und längerfristig anzustreben, eine Belastung rein nominaler Zinseinnahmen bei ausbleibender oder negativer Realverzinsung zu vermeiden. Dies kann entweder durch eine Indexierung bzw. Inflationsbereinigung der Nominalzinsen oder einen steuerlichen Abzugsbetrag für den inflationsbedingten Substanzverlust erreicht werden. Kurzfristig sind drei Maßnahmen zur Entlastung der Sparer geboten:

  • Die Werbungskosten bei Kapitaleinkünften sollten wieder in tatsächlicher Höhe geltend gemacht werden können.
  • Der Sparer-Freibetrag, der seit 2007 nur noch 750 Euro beträgt, ist zum Ausgleich der zwischenzeitlichen und bis zum Jahr 2014 noch zu erwartenden Geldentwertung auf mindestens 900 Euro anzuheben.
  • Der ursprünglich aus dem Jahr 1975 stammende Werbungskosten-Pauschbetrag von 100 DM bzw. 51 Euro sollte entsprechend der seitherigen Geldentwertung auf 150 Euro erhöht werden.

Mit dieser Anpassung wäre auch ein gewisser Vorhalteeffekt für die nächsten Jahre sichergestellt. Insgesamt wären Kapitaleinkünfte künftig in Höhe von insgesamt mindestens 1.050 Euro steuerfrei. Schließlich sind der Sparer-Freibetrag und der Werbungkosten-Pauschbetrag grundsätzlich „auf Räder“ zu stellen und in einem 2-Jahres-Rhythmus an die Geldentwertung anzupassen.

Quelle: Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen, Pressemitteilung vom 08.09.2013