Startschuss für neue Vollmachtsdatenbank in der Sozialversicherung – Bürokratieentlastungsgesetz bringt Fortschritte

Mit dem Vierten Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) wurde ein weiterer Schritt in Richtung Bürokratieabbau und Digitalisierung unternommen. Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) begrüßt das Gesetz, das den Start der neuen Vollmachtsdatenbank (VDB) in der Sozialversicherung offiziell besiegelt. Diese von der BStBK initiierte Datenbank soll die Verwaltung von Vollmachten für Steuerberater, Arbeitgeber und Sozialversicherungsträger deutlich vereinfachen und die Effizienz bei der Lohnabrechnung steigern.

Zentralisierung der Generalvollmachten

Die Vollmachtsdatenbank stellt eine bedeutende Neuerung dar, da es erstmals möglich sein wird, die Daten der Generalvollmachten zentral zu hinterlegen. Bislang musste für jeden Sozialversicherungsträger eine separate Vollmacht erstellt werden, was einen erheblichen administrativen Aufwand bedeutete. Mit der VDB wird dieser Prozess vereinheitlicht und die Daten können an einer zentralen Stelle hinterlegt werden. Dies spart Zeit und reduziert den bürokratischen Aufwand für alle Beteiligten.

„Es ist erfreulich, dass das Bürokratieentlastungsgesetz endlich verabschiedet wurde. Ich bin sehr stolz auf unseren hierin enthaltenen Erfolg: den gesetzlich verankerten Startschuss der neuen Vollmachtsdatenbank in der Sozialversicherung“, so Prof. Dr. Hartmut Schwab, Präsident der Bundessteuerberaterkammer.

Stufenweise Einführung

Die Nutzung der neuen Vollmachtsdatenbank wird ab Januar 2028 zunächst optional sein. Ab Januar 2030 wird sie dann für alle Sozialversicherungsträger verpflichtend. Diese schrittweise Einführung gibt allen Beteiligten ausreichend Zeit, sich auf die neuen Prozesse einzustellen.

Vorteile für alle Beteiligten

Die neue Vollmachtsdatenbank wird eine erhebliche Vereinfachung der bürokratischen Abläufe mit sich bringen:

  • Arbeitgeber können sich zukünftig auf ihr Kerngeschäft konzentrieren, ohne für jeden Sozialversicherungsträger individuelle Vollmachten ausstellen zu müssen.
  • Steuerberater profitieren von einer spürbaren Reduktion des Verwaltungsaufwands, da sie keine Einzelvollmachten mehr organisieren und verwalten müssen.
  • Sozialversicherungsträger erhalten durch den zentralen Zugriff auf die Daten der Generalvollmachten eine sofortige Einsicht und können die Bearbeitung deutlich beschleunigen.

Weitere Schritte bis zur Einführung

Bis zur geplanten Einführung im Jahr 2028 stehen noch umfangreiche Abstimmungsarbeiten an. Die BStBK wird eng mit den Sozialversicherungsträgern zusammenarbeiten, um die technischen Grundlagen und die Gemeinsamen Grundsätze für die Nutzung der VDB zu erarbeiten. Wichtige Themen wie Datensicherheit, Schnittstellen und die zu hinterlegenden Daten werden dabei geklärt.

Die Bundessteuerberaterkammer ist überzeugt, dass die neue Vollmachtsdatenbank in der Sozialversicherung die bürokratischen Prozesse deutlich vereinfachen wird und einen Mehrwert für alle Beteiligten darstellt.


Quelle: Bundessteuerberaterkammer, Pressemitteilung vom 23.10.2024