Steuer-CDs – Schweiz will Kaufpreis für Daten-CDs sperren lassen (hib)

Die Regierung der Schweiz versucht, die von deutschen Behörden für den Erwerb von sogenannten Steuer-CDs verausgabten Gelder sperren (arretieren) zu lassen. Dies sei Ziel eines von der Schweiz gestellten Rechtshilfeersuchens, über das noch nicht entschieden worden sei, teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (BT-Drucks. 17/14680) mit. Details zu den Ankaufspreisen wolle sie daher nicht nennen. 


Ein Thema in der aktuellen Debatte zu Steuerhinterziehung ist das Instrument der strafbefreienden Selbstanzeige im Zusammenspiel mit dem Ankauf von sogenannten Steuerdaten-CDs. Die Bundesregierung hat sich bereits mehrfach an dem Ankauf solcher CDs beteiligt. Entsprechende Mittel gehen zu Lasten des Bundeshaushaltes. Trotz mehrfacher Anfragen hat die Bundesregierung über den Umfang der Kostenbeteiligungen bisher keine Angaben gemacht. Die Fraktion DIE LINKE wollte von der Bundesregierung daher u.a. wissen, inwiefern die Angaben über Ankaufspreise von Steuerdaten-CDs sowie die Angaben über den Umfang der Kostenbeteiligung des Bundes an selbigen den Ermittlungszweck gefährde.

  • Details der Erwerbe von Steuer-CDs könnten den Betroffenen ermöglichen, vor Entdeckung ihrer Tat zu reagieren.
  • Hinsichtlich der Bekanntgabe des Ankaufpreises hat die Bundesregierung bereits darauf hingewiesen, dass Details zur betragsmäßigen Höhe der Beteiligung der Bundesregierung nicht genannt werden können, da ein Rechtshilfeersuchen der Ermittlungsbehörden der Schweiz vorliegt, über das noch nicht entschieden wurde.
  • Ziel des Rechtshilfeersuchens ist es u. a., die für den Erwerb der CDs verausgabten Gelder zu arretieren.
  • Die Bundesregierung hat nach eigenen Angaben Kenntnis vom Kauf von insgesamt fünf Daten-CDs seit dem Jahr 2009, über die sie von den Bundesländern Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz unterrichtet worden sei. Durch „sonstige Quellen“ hat die Bundesregierung Kenntnis über vier weitere CD-Erwerbe des Landes Nordrhein-Westfalen erlangt.

„Die Kenntnisnahme erfolgte über Medien oder Anforderungen einer Beteiligung an den Erwerbskosten in den Jahren 2012 und 2013. Da erst die Kombination von Medienberichten und Anforderungsschreiben zur Kenntnis der Bundesregierung führte, ist die Nennung eines definitiven Zeitpunkts der Kenntniserlangung nicht möglich, da es sich vielmehr um einen Erkenntnisprozess handelt.“

Quelle: hib – heute im bundestag Nr. 454
 

elektronische Vorab-Fassung*
Korrektur
Korrektur
Deutscher Bundestag Drucksache 17/14680
17. Wahlperiode 03. 09. 2013
Seite 1, September 6, 2013, /data/bt_vorab/1714680.fm, Frame
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 30. August 2013
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Harald Koch,
Richard Pitterle, Dr. Axel Troost und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/14412 –
Kenntnis der Bundesregierung über den Ankauf von Steuerdaten-CDs
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Ein Thema in der aktuellen Debatte zu Steuerhinterziehung ist das Instrument
der strafbefreienden Selbstanzeige im Zusammenspiel mit dem Ankauf von
sogenannten Steuerdaten-CDs. Die Bundesregierung hat sich bereits mehrfach
an dem Ankauf solcher CDs beteiligt. Entsprechende Mittel gehen zu Lasten
des Bundeshaushaltes. Trotz mehrfacher Anfragen der Fraktion DIE LINKE.
hat die Bundesregierung über den Umfang der Kostenbeteiligungen bisher
keine Angaben gemacht (vgl. z. B. Antwort der Bundesregierung auf die
Kleine Anfrage zu Frage 14 auf Bundestagsdrucksache 17/12623). Die Begründung war stets, dass durch eine Beantwortung der Ermittlungszweck gefährdet würde. Offen blieb dabei, worin die Gefährdung konkret besteht, da
bei den Anfragen weder konkrete Namen noch andere, das Steuergeheimnis
betreffende Informationen verlangt wurden.
1. Inwiefern gefährden die Angaben über Ankaufspreise von SteuerdatenCDs sowie die Angaben über den Umfang der Kostenbeteiligung des Bundes an selbigen den Ermittlungszweck (bitte mit Begründung)?
Details der Erwerbe von Steuer-CDs könnten den Betroffenen ermöglichen, vor
Entdeckung ihrer Tat zu reagieren.
Hinsichtlich der Bekanntgabe des Ankaufpreises hat die Bundesregierung in
der in der Eingangsbemerkung zitierten Antwort der Bundesregierung zu
Frage 14 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/12623 darauf hingewiesen, dass Details zur betragsmäßigen Höhe der Beteiligung der Bundesregierung nicht genannt werden können, da ein Rechtshilfeersuchen der Ermittlungsbehörden der Schweiz vorliegt, über das noch nicht entschieden wurde.
Ziel des Rechtshilfeersuchens ist es u. a., die für den Erwerb der CDs verausgabten Gelder zu arretieren.
* Wird nach Vorliegen der lektorierten Druckfassung durch diese ersetzt.