✅ Was ist abziehbar?
- Arztkosten
- Arzneimittel
- krankheits- oder behinderungsbedingte Mehraufwendungen (ohne Pflege)
Diese können neben dem Behinderten-Pauschbetrag nach § 33 EStG als außergewöhnliche Belastung abgesetzt werden.
Wichtig:
- Für Heil- und Hilfsmittel: ärztliche Verordnung erforderlich
- Für nicht von der Krankenkasse getragene Heilbehandlungen: amtsärztliches Gutachten oder ärztliche Bescheinigung des MDK (Medizinischer Dienst)
- Rechtsgrundlage: § 63 EStDV
💡 Zumutbare Eigenbelastung
Nur der Teil der Aufwendungen, der die „zumutbare Eigenbelastung“ übersteigt, ist abziehbar.
Einkommen (Gesamtbetrag der Einkünfte) | Alleinstehend ohne Kinder | Verheiratet ohne Kinder | 1–2 Kinder | ≥3 Kinder |
---|---|---|---|---|
bis 15.340 € | 5 % | 4 % | 2 % | 1 % |
> 15.340 € | 6 % | 5 % | 3 % | 1 % |
> 51.130 € | 7 % | 6 % | 4 % | 2 % |
🏡 Behinderungsbedingte Umbaumaßnahmen am Wohnhaus
Abziehbar sind nur solche Umbauten,
- die ausschließlich von Behinderten genutzt werden, und
- die nicht den allgemeinen Wohnwert erhöhen
Beispiel: steuerlich abziehbar: Einbau eines Treppenlifts
Nicht abziehbar: Nachträglicher Anbau eines Personenaufzugs (z. B. auch durch andere nutzbar)
Nur die Mehrkosten für die behindertengerechte Gestaltung sind berücksichtigungsfähig.
BFH-Urteil: VI R 16/10 vom 24.02.2011 → Gegenwertstheorie aufgegeben
🔧 Nachweisführung
- Belege und Erläuterungen zur Zweckbindung beifügen
- Im Zweifel: Sachverständigengutachten einholen
Achtung: Aufwendungen müssen im Jahr der Zahlung geltend gemacht werden – keine Verteilung auf mehrere Jahre möglich.
🔸 Aktuelle Verwaltungsmeinung
- Die Oberfinanzdirektion Münster hat bestätigt: → Die neue BFH-Rechtsprechung gilt für alle offenen Veranlagungsfälle
🌐 Fazit:
Behinderungsbedingte Umbauten können erhebliche steuerliche Vorteile bringen. Voraussetzung ist jedoch:
- Plausibler Nachweis der berufungsbedingten Nutzung
- Einhaltung der zumutbaren Eigenbelastung
Unser Tipp: Frühzeitig beraten lassen, damit keine steuerlichen Vorteile verschenkt werden!