Steuer-Tipp: Dienstwagen versteuern

Ein Dienstwagen kann für Arbeitnehmer ein attraktiver Vorteil sein: hohe Anschaffungskosten und laufende Ausgaben für ein eigenes Fahrzeug entfallen. Allerdings erhöht sich im Gegenzug das steuerpflichtige Einkommen. Um die Steuerbelastung so gering wie möglich zu halten, gibt es einige wichtige Regeln und Gestaltungsmöglichkeiten.


Dienstlich oder privat genutzt?

  • Nur dienstliche Nutzung: Keine steuerliche Auswirkung, aber auch kein Werbungskostenabzug.
  • Private Nutzung erlaubt (inkl. Fahrten zwischen Wohnung und Arbeit): Versteuerung eines geldwerten Vorteils erforderlich. Wahl zwischen:
    • 1-%-Regelung oder
    • Fahrtenbuchmethode

Hinweis: Die Methode ist jeweils zu Jahresbeginn zu wählen. Ein Wechsel im laufenden Jahr ist nicht erlaubt.


💸 1-%-Regelung einfach erklärt

  • 1 % des Bruttolistenpreises pro Monat für die Privatnutzung
  • Zusätzlich 0,03 % je Entfernungskilometer für den Arbeitsweg
  • Grundlage ist immer der Bruttolistenpreis, nicht der tatsächliche Kaufpreis
  • Sonderausstattungen zählen mit – daher möglichst nachträglich einbauen

🚑 Sonderregelung bei Krankheit oder Fahrverbot

  • Bei längerer Krankheit oder Fahrverbot: Keine Nutzung → kein geldwerter Vorteilkeine Steuer
  • Wird der Dienstwagen aber von Familienangehörigen weitergenutzt, ist die Privatnutzung dennoch zu versteuern

⚡️ Steuervorteile bei E-Dienstwagen

  • Elektro- und Hybridfahrzeuge werden steuerlich begünstigt:
    • Privatnutzung nur mit 0,5 % (statt 1 %) des Bruttolistenpreises
    • Arbeitsweg nur mit 0,015 % (statt 0,03 %) pro Entfernungskilometer

Voraussetzung:

  • Anschaffung zwischen 01.01.2019 und 31.12.2021
  • Erfüllung der Vorgaben gem. § 3 Abs. 2 EmoG

Nachteilsausgleich:

  • Für Fahrzeuge vor dem 31.12.2013: Minderung des Listenpreises um 500 €/kWh Batteriekapazität
  • Jährliche Reduktion des Abzugs um 50 €/kWh bei späteren Anschaffungen

🌐 Fazit:

Ein Dienstwagen bietet finanzielle Vorteile, kann aber steuerlich ins Gewicht fallen. Mit der richtigen Methode und durch Nutzung der E-Fahrzeug-Vergünstigung lassen sich erhebliche Steuerbeträge sparen.

Unser Tipp: Vergleichen Sie jährlich, ob sich die 1-%-Regelung oder das Fahrtenbuch mehr lohnt – und denke bei Neuanschaffung über ein E-Fahrzeug nach!