Steuer-Tipp: Verluste aus Kapitalvermögen steuerlich nutzen!

Kapitalanlagen können attraktive Erträge bringen – doch nicht immer verläuft alles gewinnbringend. Wer als Anleger Verluste macht, sollte diese möglichst steuerlich nutzbar machen. Dabei gibt es wichtige Fristen, Voraussetzungen und Gestaltungsmöglichkeiten.


1. Verlustverrechnung über mehrere Banken: Antrag nicht vergessen!

Wenn Du Wertpapierdepots bei verschiedenen Banken führst, findet die Verlustverrechnung nur institutsspezifisch statt. Das heißt: Verluste bei Bank A können nicht automatisch mit Gewinnen bei Bank B verrechnet werden.

Tipp:

  • Beantrage bis zum 15.12. eine Verlustbescheinigung bei der Bank, bei der der Verlust entstanden ist.
  • Damit kannst Du den Verlust im Rahmen Deiner Einkommensteuererklärung mit Gewinnen aus anderen Quellen verrechnen.

🔴 2. Totalverluste vermeiden: Verkauf vor Insolvenz

Gerade bei riskanteren Anlagen wie Aktien, Optionen oder Anleihen kann es zu einem kompletten Wertverlust kommen. Wer dann untätig bleibt, riskiert, dass der Verlust steuerlich nicht mehr berücksichtigt werden kann – insbesondere im Privatvermögen.

Tipp:

  • Veräußer die Papiere, bevor es zu einem Totalausfall (z. B. Insolvenz, Verfall der Option) kommt.
  • Dadurch wird ein steuerlich verwertbarer Veräußerungsverlust realisiert.
  • Verluste können mit Gewinnen aus anderen Wertpapierverkäufen oder Dividenden verrechnet werden.

Gestaltungsmöglichkeit:

  • Verkauf mit Verlust + sofortiger Rückkauf desselben Wertpapiers
  • Dadurch Verlust realisieren, aber Anlageposition erhalten
  • Laut BFH (Urteil vom 25.08.2009 – IX R 60/07) kein Gestaltungsmissbrauch

♻️ 3. Lebensversicherungen: Verluste bei früher Kündigung nutzen

Auch Auszahlungen aus Kapitallebensversicherungen gehören zu den Einkünften aus Kapitalvermögen, sofern der Vertrag nach dem 01.01.2005 abgeschlossen wurde.

Achtung:

  • Bei Altverträgen vor 2005 gelten meist Steuerbefreiungen.
  • Bei frühzeitiger Kündigung neuer Verträge (z. B. nach kurzer Laufzeit) liegt der Rückkaufswert oft unter der Summe der eingezahlten Beiträge.

Tipp:

  • Lässt sich ein steuerpflichtiger Verlust feststellen, stellt die Versicherung eine Verlustbescheinigung aus.
  • Diese kann zur Verrechnung mit anderen Kapitalerträgen genutzt werden.

📅 Fazit:

Verluste aus Kapitalvermögen sind ärgerlich – können aber steuerlich wertvoll sein. Wichtig ist, aktiv zu handeln:

  • Verluste rechtzeitig realisieren, nicht aussitzen
  • Verlustbescheinigung bei mehreren Depots beantragen
  • Rückkauf von Wertpapieren oder Versicherungen steuerlich clever gestalten

Wer rechtzeitig reagiert, kann die Steuerlast spürbar reduzieren. Gerne beraten wir Dich individuell zu Deinen Möglichkeiten!