Steueränderungen 2023

Für das Jahr 2023 gibt es verschiedene steuerliche Änderungen in Deutschland. Hier sind einige der wichtigsten Änderungen:

  1. Erhöhung des Grundfreibetrags: Der steuerliche Grundfreibetrag wird um 561 Euro auf 10.908 Euro angehoben.
  2. Anpassung der Steuerlast an die Inflation: Der Einkommensteuertarif wird an die Inflation angepasst, um zu verhindern, dass Gehaltserhöhungen, die lediglich die Inflation ausgleichen, zu einer höheren Steuerlast führen.
  3. Höhere Freigrenze beim Solidaritätszuschlag (Soli): Die Freigrenze steigt im Jahr 2023 auf 17.543 Euro.
  4. Verbesserte Homeoffice-Regelung: Ab 2023 können bis zu 210 Homeoffice-Tage (statt bisher 120) mit einem pauschalen Werbungskostenabzug von 6 Euro pro Tag geltend gemacht werden.
  5. Erhöhung des Arbeitnehmerpauschbetrags: Dieser wird auf 1.230 Euro angehoben.
  6. Volle Absetzbarkeit von Rentenbeiträgen: Ab 2023 können Aufwendungen für die Altersvorsorge vollständig von der Steuer abgesetzt werden.
  7. Erhöhung des Kindergeldes: Das Kindergeld wird einheitlich auf 250 Euro pro Kind erhöht.
  8. Anhebung des Kinderfreibetrags: Dieser wird rückwirkend zum 1. Januar 2022 erhöht und steigt zum 1. Januar 2023 nochmals.
  9. Erhöhung des Ausbildungsfreibetrags: Dieser steigt auf 1.200 Euro je Kalenderjahr.
  10. Anhebung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende: Der Entlastungsbetrag steigt auf 4.260 Euro.
  11. Erhöhung des Sparer-Pauschbetrags: Dieser steigt für Alleinstehende auf 1.000 Euro und für Ehegatten/Lebenspartner auf 2.000 Euro.
  12. Förderung des klimagerechten Wohnungsbaus: Der jährliche lineare AfA-Satz für die Abschreibung von Wohngebäuden wird von 2 auf 3 Prozent erhöht.
  13. Steuerliche Anreize für die Energiewende: Es werden Ertragssteuerbefreiungen für Einnahmen aus dem Betrieb von Photovoltaikanlagen bis zu einer Bruttonennleistung von 30 Kilowatt eingeführt.
  14. Hilfe für energieintensive Unternehmen und kleine Brauereien: Es gibt Verlängerungen und Anpassungen bei bestimmten Steuererleichterungen.
  15. Unterstützung für die Gastronomie: Der reduzierte Umsatzsteuersatz auf Speisen in der Gastronomie wird bis Ende 2023 verlängert.
  16. Anpassung des Durchschnittssatzes für Pauschallandwirte: Für das Jahr 2023 wird dieser auf 9,0 Prozent gesenkt.

Diese Änderungen zielen darauf ab, Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen sowie spezifische Branchen steuerlich zu entlasten und Anreize für umweltfreundliches Verhalten zu setzen.