Anhebung des Grund- und Kinderfreibetrags

Die geplanten Änderungen der deutschen Bundesregierung bezüglich des Grund- und Kinderfreibetrags für das Jahr 2024 sind ein wichtiger Schritt, um die steuerliche Belastung der Bürgerinnen und Bürger zu verringern und die Auswirkungen der Inflation abzumildern. Hier sind die wichtigsten Punkte zusammengefasst:

  1. Erhöhung des Grundfreibetrags: Der Grundfreibetrag bei der Einkommensteuer soll von 10.908 Euro auf 11.784 Euro für Singles angehoben werden. Diese Anhebung liegt über dem ursprünglich im Inflationsausgleichsgesetz für 2024 geplanten Betrag von 11.604 Euro.
  2. Erhöhung des Kinderfreibetrags: Der Kinderfreibetrag soll von 6.024 Euro auf 6.612 Euro pro Jahr und Kind steigen. Dies ist eine deutlichere Erhöhung als die ursprünglich geplante Anhebung auf 6.384 Euro.
  3. Bewertung der Pläne: Die Anhebung der Freibeträge zielt darauf ab, die kalte Progression zu bekämpfen und sicherzustellen, dass das Existenzminimum steuerfrei bleibt. Von einem höheren Grundfreibetrag profitieren alle Steuerzahler, insbesondere Geringverdiener. Die höheren Freibeträge sind eine positive Entwicklung, da sie die steuerliche Belastung verringern.
  4. Finanzierung und Umsetzung: Trotz der finanziellen Herausforderungen, mit denen die Bundesregierung konfrontiert ist, insbesondere nach dem Verfassungsgerichtsurteil vom 15. November 2023, ist die Entlastung mit einer Gesamtsumme von rund 2 Milliarden Euro geplant. Es bleibt abzuwarten, ob das Vorhaben angesichts der Sparnotwendigkeit finanzierbar ist. Ein weiterer Grund für die Anhebung der Freibeträge könnte die Notwendigkeit sein, eine verfassungsrechtlich bedenkliche Ungleichbehandlung zu vermeiden, insbesondere im Hinblick auf die geplante starke Anhebung des Bürgergeldes aufgrund der Inflation.
  1. Nächste Schritte: Die Umsetzung der Regierungspläne ist noch nicht endgültig beschlossen und wird voraussichtlich im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2024 erfolgen. Dieses Gesetz könnte nach bisheriger Praxis im Frühsommer 2024 auf den Weg gebracht werden, wobei die Steuerentlastung dann auch rückwirkend zum 1. Januar 2024 erfolgen könnte.

Diese geplanten Änderungen spiegeln die Bemühungen der Bundesregierung wider, die steuerliche Belastung der Bürgerinnen und Bürger in Zeiten wirtschaftlicher Unsicherheit und steigender Lebenshaltungskosten zu verringern.