Steuerfalle für Existenzgründer

Für viele Unternehmer markiert das dritte Jahr der Selbstständigkeit einen wichtigen Meilenstein – nicht nur im Hinblick auf den Geschäftserfolg, sondern auch in puncto Steuerrecht. Denn gerade in dieser Phase lauert eine tückische Falle, die viele Selbstständige und Freiberufler unvorbereitet trifft: hohe Steuernachzahlungen und -vorauszahlungen. Diese können die finanzielle Situation des Unternehmens empfindlich belasten.

Steuerliche Achterbahnfahrt

Nehmen wir das Beispiel von Alexander, der 2022 in seine Selbstständigkeit gestartet ist. Im ersten Jahr erzielte er nur geringe Gewinne und reichte seine Steuererklärung frühzeitig im Jahr 2023 ein. Dementsprechend niedrig fielen auch seine vierteljährlichen Einkommensteuervorauszahlungen aus, die auf der Grundlage seiner letzten Steuererklärung berechnet wurden.

2023 jedoch entwickelte sich Alexanders Geschäft prächtig, und er konnte deutlich höhere Gewinne verbuchen. Dies hat allerdings zur Folge, dass er nun mit einer hohen Steuernachzahlung rechnen muss. In seinem Fall wird diese voraussichtlich 10.000 € betragen. Um eine Fristverlängerung zu beantragen, reicht er seine Steuererklärung für 2023 erst Ende 2024 ein. Währenddessen zahlt er weiterhin die niedrigen Vorauszahlungen, die auf seinen Gewinnen aus dem Jahr 2022 basieren.

Die doppelte Belastung

Am 31. Dezember 2024 steht Alexander dann vor der Steuererklärung und sieht sich mit einer doppelten finanziellen Belastung konfrontiert: Zum einen muss er die erwartete Nachzahlung von 10.000 € für das Jahr 2023 begleichen. Für diesen Betrag hatte er zwar vorgesorgt. Doch gleichzeitig setzt das Finanzamt seine Vorauszahlungen für das Jahr 2024 auf ebenfalls 10.000 € fest. Zusätzlich werden die Vorauszahlungen für das erste Quartal 2025 fällig – alles innerhalb von vier Wochen.

Diese nachträgliche Erhöhung der Vorauszahlungen wird oft übersehen und kann Selbstständige in erhebliche Bedrängnis bringen. Viele gehen fälschlicherweise davon aus, dass die Nachzahlung erst mit der Abgabe der nächsten Steuererklärung fällig wird. Tatsächlich jedoch muss der Betrag umgehend nach Abgabe der Steuererklärung für das Vorjahr entrichtet werden.

Vorsorge durch sorgfältige Planung

Der beste Schutz vor solchen Überraschungen ist eine akribische Finanzplanung. Selbstständige sollten ihre Einnahmen und Ausgaben konsequent erfassen und in einem Steuerprogramm verwalten. So können sie die tatsächlichen Einnahmen jederzeit mit den geleisteten Vorauszahlungen abgleichen. Fallen die Einnahmen deutlich höher aus als erwartet, sollten umgehend entsprechende Rücklagen gebildet werden.

Ein einfacher Tipp für die Praxis: Legen Sie grundsätzlich ein Drittel Ihrer Gewinne als Rücklage für Steuerzahlungen beiseite. Falls Ihre Vorauszahlungen geringer ausfallen, können Sie den Differenzbetrag auf einem Festgeldkonto parken. So sind Sie auf mögliche Nachzahlungen vorbereitet und vermeiden böse Überraschungen durch nachträgliche Anpassungen der Vorauszahlungen.

Fazit

Das dritte Jahr der Selbstständigkeit kann in steuerlicher Hinsicht eine große Herausforderung darstellen. Mit einer vorausschauenden Finanzplanung und dem Bilden von Rücklagen lassen sich jedoch mögliche finanzielle Engpässe vermeiden und die unternehmerische Freiheit bewahren. Wachsamkeit und Proaktivität im Finanzmanagement sind der Schlüssel, um diese Steuerfalle erfolgreich zu umschiffen.