FG Schleswig-Holstein, Mitteilung vom 03.07.2017 zum Urteil 2 K 26/17 vom 05.04.2017 (nrkr – BFH-Az.: VI R 22/17)
Nach Auffassung des erkennenden Senats sprechen der systematische Zusammenhang sowie die Entstehungsgeschichte der Norm – trotz des offenen Wortlauts – für dieses Ergebnis. Der Senat folgt damit der rechtskräftigen Entscheidung des FG Baden-Württemberg vom 15. Mai 2012 (8 K 1936/09, EFG 2012, 1545). In der Literatur ist die Frage umstritten.
Die vom Senat zugelassene Revision ist beim BFH unter dem Az. VI R 22/17 anhängig.
Quelle: FG Schleswig-Holstein, Newsletter II/2017