Steuerfreie Umsätze für die Luftfahrt (§ 4 Nr. 2, § 8 Abs. 2 UStG; Abschnitt 8.2 UStAE)

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat ein Schreiben veröffentlicht, das sich auf die steuerfreien Umsätze für die Luftfahrt gemäß § 4 Nr. 2 und § 8 Abs. 2 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) sowie Abschnitt 8.2 des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses (UStAE) bezieht. Dieses Schreiben ist besonders relevant für Unternehmen im Luftverkehrssektor, da es die Liste der im Inland ansässigen Unternehmer aktualisiert, die im entgeltlichen Luftverkehr überwiegend internationalen Luftverkehr betreiben und somit bestimmte steuerliche Vergünstigungen in Anspruch nehmen können.

Wesentliche Inhalte des Schreibens:

  1. Aktualisierte Liste von Unternehmen:
    • Das BMF hat die Liste der Unternehmen aktualisiert, die im entgeltlichen Luftverkehr überwiegend internationalen Luftverkehr betreiben. Diese Unternehmen sind berechtigt, bestimmte steuerfreie Umsätze im Zusammenhang mit der Luftfahrt zu tätigen.
    • Die Liste ersetzt die vorherige Version und enthält Neuaufnahmen sowie Streichungen von Unternehmen.
  2. Neu aufgenommene Unternehmen:
    • Das Schreiben listet spezifische Unternehmen auf, die neu in die Liste aufgenommen wurden, darunter DigaJet Aviation GmbH, FLYELLOW GmbH, IAS Itzehoer Air-service GmbH, und weitere.
  3. Gestrichene Unternehmen:
    • Ebenso werden Unternehmen genannt, die von der Liste gestrichen wurden, wie Air Alliance Express AG & Co. KG und AIR HAMBURG Luftverkehrsgesellschaft.
  4. Änderungen bei bestehenden Unternehmen:
    • Bei einigen Unternehmen wurden Änderungen in der Schreibweise oder Adressänderungen berücksichtigt, wie bei der Volkswagen AirService GmbH und der ChallengeLine LS GmbH.

Bedeutung für die betroffenen Unternehmen:

  • Steuerfreie Umsätze: Unternehmen, die in der Liste aufgeführt sind, können bestimmte Umsätze im Zusammenhang mit internationalen Flügen steuerfrei stellen. Dazu gehören beispielsweise die Beförderung von Personen und Gütern sowie bestimmte damit verbundene Leistungen.
  • Aktualisierung der Daten: Es ist wichtig für die betroffenen Unternehmen, die Aktualisierungen zu beachten, da Änderungen in der Liste direkte Auswirkungen auf ihre steuerliche Behandlung haben können.

Veröffentlichung und Zugang:

  • Das Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht, was seine offizielle Gültigkeit und Verbreitung sicherstellt.
  • Das vollständige Schreiben mit Anlage ist auf der Homepage des Bundesministeriums der Finanzen zugänglich und kann dort von den betroffenen Unternehmen und anderen Interessierten eingesehen werden.

Für Unternehmen im Luftverkehrssektor ist es entscheidend, sich regelmäßig über solche Aktualisierungen zu informieren und sicherzustellen, dass sie alle relevanten steuerlichen Vergünstigungen korrekt in Anspruch nehmen. Die regelmäßige Überprüfung und Anpassung an die aktuelle Liste ist ein wichtiger Teil der Compliance in der Luftfahrtindustrie