Bekanntmachung eines Hinweises auf die Veröffentlichung Technischer Richtlinien des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat in einem Schreiben auf die Veröffentlichung überarbeiteter Technischer Richtlinien des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hingewiesen. Diese Richtlinien betreffen die technischen Anforderungen an die technische Sicherheitseinrichtung (TSE) und die einheitliche digitale Schnittstelle von elektronischen Aufzeichnungssystemen, die im Rahmen der Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) relevant sind. Die KassenSichV zielt darauf ab, Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen zu verhindern.

Überarbeitete Technische Richtlinien:

  1. Technische Richtlinie BSI TR-03153-1:
    • Inhalt: Anforderungen an die Technische Sicherheitseinrichtung
    • Version: 1.1.1
  2. Technische Richtlinie BSI TR-03153-1 Anhang A:
    • Inhalt: Anforderungen an die Technische Sicherheitseinrichtung, Anhang A – Zertifizierungsanforderungen
    • Version: 1.1.1
  3. Technische Richtlinie BSI TR-03153-1-TS:
    • Inhalt: Anforderungen an die Technische Sicherheitseinrichtung Testspezifikation (TS)
    • Version: 1.1.0
  4. Technische Richtlinie BSI TR-03153-1 Anhang A – TS:
    • Inhalt: Anforderungen an die Technische Sicherheitseinrichtung, Anhang A – TS – Prüfung der Zertifizierungsanforderungen
    • Version: 1.1.0

Bedeutung und Anwendung:

  • Ziel: Diese technischen Richtlinien sind entscheidend für die Hersteller und Anwender von Kassensystemen, da sie die Anforderungen definieren, die für die Sicherheit und Integrität von elektronischen Aufzeichnungssystemen erforderlich sind.
  • Anwendung: Die Richtlinien gelten für alle Unternehmen, die elektronische Aufzeichnungssysteme verwenden, insbesondere im Einzelhandel, und stellen sicher, dass diese Systeme manipulationssicher sind.

Zugang zu den Richtlinien:

  • Die überarbeiteten Technischen Richtlinien sind auf der Internetseite des BSI veröffentlicht und können über den angegebenen Link aufgerufen werden: BSI – TR-03153.

Veröffentlichung:

  • Das Schreiben des BMF wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht, was die offizielle Kommunikation und Verbreitung dieser wichtigen Informationen an relevante Stakeholder sicherstellt.

Diese Bekanntmachung ist ein wichtiger Hinweis für alle Beteiligten im Bereich der elektronischen Aufzeichnungssysteme und unterstreicht die kontinuierliche Arbeit und das Engagement der deutschen Bundesbehörden, die Sicherheit und Integrität von geschäftlichen Transaktionen zu gewährleisten und Betrug zu bekämpfen. Unternehmen und Anwender von Kassensystemen sollten sich mit diesen Richtlinien vertraut machen und sicherstellen, dass ihre Systeme den neuesten Anforderungen entsprechen.