Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat zum Jahresbeginn 2025 eine aktualisierte Liste der Unternehmen veröffentlicht, die im Inland ansässig sind und überwiegend internationalen Luftverkehr betreiben. Diese Unternehmen profitieren von der Umsatzsteuerbefreiung für entgeltliche Luftverkehrsleistungen.
Das BMF-Schreiben (koordinierter Ländererlass) vom 2. Januar 2025 – Aktenzeichen III C 3 – S-7155-a / 19 / 10001 :006 – ersetzt die vorherige Liste aus dem Schreiben vom 2. Januar 2024 (BStBl I S. 91).
Neue Unternehmen auf der Liste:
Zum Stichtag 1. Januar 2025 wurden folgende Unternehmen neu aufgenommen:
- Brandasa GmbH, 80538 München
- FAS Finow Air Service GmbH, 16227 Eberswalde
- Flyght Consult Training GmbH, 81377 München
- Fönix Airways GmbH, 89362 Offingen
- Franconia Air Service GmbH, 91413 Neustadt an der Aisch
- FSH Aviation GmbH, 04435 Schkeuditz
- PEAK AIR GmbH, 12520 Schönefeld
- Sylt Air GmbH, 25980 Sylt
- United Aviation Services GmbH, 20457 Hamburg
Unternehmen, die gestrichen wurden:
- JETKONTOR AG, 22848 Norderstedt
Änderungen und Berichtigungen:
- AS Itzehoer Airservice GmbH: Schreibweise angepasst, 25551 Hohenlockstedt
- Pro-Air Aviation GmbH: Adressänderung auf 15745 Wildau
- German Airways GmbH: Neue Firmenbezeichnung und Adresse, 51149 Köln
Warum ist diese Liste wichtig?
Die Aufnahme auf diese Liste bedeutet, dass die betreffenden Unternehmen von der Umsatzsteuer auf internationale Luftverkehrsleistungen befreit sind. Das bringt erhebliche steuerliche Vorteile und stärkt die Wettbewerbsfähigkeit im internationalen Luftverkehr.
Veröffentlichung und weitere Informationen
Das vollständige Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht und ist auch auf der Homepage des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) abrufbar.
Bleiben Sie informiert über steuerliche Änderungen und Entwicklungen in der Luftfahrtbranche!