Steuerliche Behandlung des Arbeitslohns nach den Doppelbesteuerungsabkommen

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat in einem neuen Schreiben zur steuerlichen Behandlung des Arbeitslohns nach den Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) Stellung genommen.

Das Schreiben enthält eine umfassende Übersicht über die abkommensrechtlichen Regelungen zur Besteuerung von Arbeitslohn. Es geht dabei insbesondere auf die folgenden Punkte ein:

  • Die Zuordnung der Besteuerungsrechte zwischen dem Ansässigkeitsstaat und dem Tätigkeitsstaat
  • Die Ermittlung des steuerpflichtigen Arbeitslohns
  • Die Besonderheiten bei bestimmten Auslandstätigkeiten, z. B. bei Berufskraftfahrern oder Personal auf Schiffen und Flugzeugen
  • Die Anwendung von Rückfallklauseln
  • Die Möglichkeiten der Konsultationsvereinbarungen und des Streitbeilegungs- und Vorabverständigungsverfahrens

Das Schreiben ist in allen offenen Fällen anzuwenden, sofern gesetzliche Regelungen dem nicht entgegenstehen.

Auswirkungen für die Praxis

Das BMF-Schreiben ist eine wichtige Orientierungshilfe für die Praxis. Es bietet eine umfassende Übersicht über die abkommensrechtlichen Regelungen zur Besteuerung von Arbeitslohn und soll dazu beitragen, dass die Doppelbesteuerung vermieden wird.

Das Schreiben ist insbesondere für folgende Personengruppen relevant:

  • Arbeitnehmer, die im Ausland arbeiten
  • Arbeitgeber, die Arbeitnehmer im Ausland beschäftigen
  • Steuerberater und andere Berater, die sich mit der steuerlichen Behandlung von Arbeitslohn befassen

Die Regelungen des BMF-Schreibens sollten bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen und der Besteuerung von Arbeitslohn berücksichtigt werden.