Steuerliche Behandlung von Reisekosten und Reisekostenvergütungen bei betrieblich und beruflich veranlassten Auslandsreisen ab 01.01.2024

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat mit Schreiben vom 21. November 2023 die Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten für beruflich und betrieblich veranlasste Auslandsdienstreisen ab 1. Januar 2024 bekannt gemacht.

Verpflegungsmehraufwendungen

Die Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen werden nach der Dauer der Abwesenheit vom Heimatort gestaffelt. Für die ersten drei Tage der Abwesenheit beträgt der Pauschbetrag 66,00 Euro, für die 4. bis 24. Tag 44,00 Euro und für jeden weiteren Tag 24,00 Euro.

Übernachtungskosten

Die Pauschbeträge für Übernachtungskosten werden nach dem jeweiligen Land gestaffelt. Die Pauschalen gelten für Übernachtungen in Hotels, Pensionen oder vergleichbaren Unterkünften.

Ausnahmefälle

In besonderen Fällen, z. B. wenn die tatsächlichen Aufwendungen höher sind als die Pauschbeträge, können die tatsächlichen Aufwendungen geltend gemacht werden.

Fazit

Die neuen Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten bei Auslandsdienstreisen ab 1. Januar 2024 sind im Vergleich zu den bisherigen Pauschbeträgen teilweise angehoben worden.