Steuerliche Gleichbehandlung von Lebenspartnern

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 23. Mai 2014 den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur steuerlichen Gleichbehandlung von Lebenspartnern beraten und hierzu Stellung genommen. Er möchte im Gesetz klarstellen lassen, dass die betreffenden Vorschriften nur auf eingetragene Lebenspartnerschaften im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes anzuwenden sind. Die Länder befürchten, dass die im Gesetzentwurf bisher verwandten unterschiedlichen Begriffe zu Auslegungsschwierigkeiten führen könnten.
Der Gesetzentwurf soll für die vollständige Gleichbehandlung von Lebenspartnern in allen steuerlichen Belangen sorgen. Er setzt daher noch verbliebenen Anpassungsbedarf zum Beispiel in der Abgabenordnung und im Bundeskindergeldgesetz um. Mit der im letzten Jahr verabschiedeten Änderung des Einkommensteuergesetzes war zum Ende der 17. Legislaturperiode kurzfristig zunächst nur die steuerliche Gleichbehandlung von Lebenspartnern für das Einkommensteuerrecht geregelt worden.

Den Gesetzentwurf finden Sie auf der Homepage des Bundesrats.

Quelle: Bundesrat, Mitteilung vom 23.05.2014