Steueroptimierte Unternehmensnachfolge (§ 13a/b ErbStG)

1. Frühzeitige und schrittweise Übertragung im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge

  • Gestaltung: Schenkung von Unternehmensanteilen (z. B. KG-Anteile) zu Lebzeiten an Kinder oder andere Nachfolger.
  • Vorteile:
    • Nutzung der Schenkungsteuerfreibeträge alle 10 Jahre (400.000 € pro Kind).
    • Steuerbefreiung für Betriebsvermögen nach § 13a/b ErbStG:
      • 85 % Regelverschonung (Regelverschonung)
      • 100 % Vollverschonung bei Einhaltung bestimmter Lohnsummen- und Behaltensfristen
  • Tipp: Frühzeitig mit kleineren Anteilen beginnen, um Freibeträge optimal auszuschöpfen.

2. Anwendung der Verschonungsregelungen nach § 13a/b ErbStG sichern

  • Grundvoraussetzungen:
    • Es handelt sich um begünstigtes Betriebsvermögen, z. B. Einzelunternehmen, Mitunternehmeranteile, Anteile an Kapitalgesellschaften (bei >25 % Beteiligung).
    • Lohnsummenregel beachten:
      • Bei mehr als 5 Beschäftigten muss die Lohnsumme innerhalb von 5 (bzw. 7) Jahren bestimmte Prozentsätze nicht unterschreiten.
    • Behaltensfrist: 5 Jahre (Regelverschonung) bzw. 7 Jahre (Optionsverschonung) ab Übertragung.
  • Gestaltungstipp:
    • Holdingstrukturen prüfen: Auch Anteile an vermögensverwaltenden GmbHs können begünstigt sein, wenn eine wirtschaftliche Tätigkeit nachgewiesen wird (z. B. durch Vermietung mit Substanzverwaltung).

3. Einsatz von Nießbrauchsrechten zur steuerlichen Glättung und Kontrolle

  • Gestaltung:
    • Übertragung von Gesellschaftsanteilen an die Nachfolger unter Vorbehalt des Nießbrauchs (Ertragsnutzung verbleibt beim Schenker).
  • Vorteile:
    • Reduzierung des steuerpflichtigen Werts durch den Kapitalwert des Nießbrauchs.
    • Schenker behält Einfluss (z. B. durch Stimmrechte bei GmbHs).
    • Liquiditätszufluss weiterhin beim Schenker.
  • Hinweis: Bei der Bewertung ist die Lebenserwartung des Schenkers maßgeblich. Je jünger, desto höher der steuerlich anerkannte Nießbrauchswert.

4. Familiengesellschaften und Poolverträge nutzen

  • Gestaltung: Übertragung in eine Familiengesellschaft (z. B. GmbH & Co. KG) mit klar geregelten Nachfolge- und Stimmrechtsstrukturen.
  • Vorteile:
    • Bündelung und Erhalt des Vermögens in der Familie.
    • Steuerbegünstigte Übertragung von Anteilen möglich.
    • Poolverträge verhindern Zersplitterung des Vermögens.

5. Testament und Erbvertrag rechtzeitig auf die Steuerregeln abstimmen

  • Tipp:
    • Testament mit steuerlichen Klauseln wie Pflichtteilsstrafklauseln oder Teilungsanordnungen, um Steuerfreibeträge optimal zu nutzen.
    • Absicherung weichender Erben durch Abfindungslösungen oder Vorab-Schenkungen.

6. Optimierung bei mehreren Vermögensarten (gemischte Nachfolge)

  • Kombination aus:
    • steuerbegünstigtem Betriebsvermögen (nach § 13a/b ErbStG)
    • privatem Vermögen (z. B. Immobilien, Wertpapiere)
  • Ziel:
    • Steuerlich günstige Zuordnung der Vermögenswerte auf die Kinder.
    • Nutzung der unterschiedlichen Freibeträge und Bewertungsmethoden.

🧾 Fazit: Wer gestalten will, muss frühzeitig planen

Eine steueroptimierte Nachfolge beginnt nicht erst mit dem Testament, sondern idealerweise 10–15 Jahre vor der geplanten Übergabe. So können Schenkungsteuerfreibeträge mehrfach genutzt und ungewollte Steuerbelastungen vermieden werden.


📞 Sie möchten konkrete Unterstützung?

Ich unterstütze Sie gern bei:

  • der steuerlichen Bewertung des Unternehmensvermögens,
  • der Strukturierung einer begünstigten Übertragung,
  • der Kommunikation mit dem Finanzamt,
  • und der Erstellung von Schenkungsverträgen in Zusammenarbeit mit einem Notar.

Checkliste: Steueroptimierte Unternehmensnachfolge (§ 13a/b ErbStG)

🗂 I. Vorbereitung & Analyse

  • Unternehmensform und Beteiligung klären
    ⤷ Einzelunternehmen, Mitunternehmerschaft, Kapitalgesellschaft (>25 % Anteil?)
  • Art des Betriebsvermögens prüfen
    ⤷ Ist es begünstigtes Vermögen i. S. v. § 13b Abs. 1 ErbStG?
  • Bewertung des Unternehmensvermögens
    ⤷ Ermittlung des Verkehrswerts / Substanzwerts / Ertragswerts
    ⤷ Bei Kapitalgesellschaften: Bewertung nach BewG, ggf. IDW S 1
  • Ermittlung der Lohnsummenpflicht
    ⤷ >5 Arbeitnehmer = Lohnsummenregel prüfen
    ⤷ Ausnahme für Kleinstbetriebe möglich
  • Nachfolgestrategie festlegen
    ⤷ Einzelübertragung oder sukzessive Übertragung?
    ⤷ Wer soll welche Anteile in welchem Umfang erhalten?

📝 II. Gestaltung der Übertragung

  • Zeitpunkt der Übertragung
    ⤷ Frühzeitig planen, um Schenkungsteuerfreibeträge mehrfach nutzen zu können
  • Schenkung oder Erbfall?
    ⤷ Vorweggenommene Erbfolge ist meist steuerlich günstiger
    ⤷ Freibeträge alle 10 Jahre nutzbar
  • Anwendung der Steuerbefreiung nach § 13a/b ErbStG
    ⤷ 85 % Regelverschonung
    ⤷ 100 % Optionsverschonung (bei höheren Anforderungen)
  • Behaltensfristen beachten
    ⤷ 5 Jahre (Regelverschonung), 7 Jahre (Optionsverschonung)
    ⤷ Verstoß führt zu rückwirkender Besteuerung
  • Nießbrauchsrechte oder Rückforderungsrechte einbauen
    ⤷ Bei Schenkung: Absicherung durch Vorbehaltsnießbrauch
    ⤷ Gestaltung von Rücktrittsrechten

🧾 III. Vertragliche & steuerliche Umsetzung

  • Schenkungsvertrag notariell vorbereiten
    ⤷ ggf. mit Nießbrauch, Stimmrechtsregelungen, Rückforderungsrechten
  • Beteiligungsvertrag / Gesellschaftsvertrag prüfen und anpassen
    ⤷ Aufnahme neuer Gesellschafter, Änderung bei Mitunternehmerstatus
  • Notar und Steuerberater eng einbinden
    ⤷ Rechtliche und steuerliche Begleitung der Übertragung
  • Erstellung und Abgabe der Schenkungsteuererklärung
    ⤷ An das zuständige Erbschaftsteuerfinanzamt
  • Dokumentation der Einhaltung der Behaltens- und Lohnsummenfristen
    ⤷ Für spätere Prüfung durch das Finanzamt

📁 IV. Langfristige Nachfolgeplanung & Kontrolle

  • Testament oder Erbvertrag anpassen
    ⤷ Steuerlich optimierte Nachfolge absichern
    ⤷ Pflichtteilsstrafklauseln, Teilungsanordnungen etc.
  • Familienstrategie abstimmen
    ⤷ Einbindung aller Beteiligten, Kommunikation fördern
  • Regelmäßige Überprüfung der Struktur
    ⤷ Neue Freibeträge, gesetzliche Änderungen, familiäre Entwicklungen

💡 Zusätzliche Hinweise

  • Verlustverrechnungen & steuerliche Rücklagen beachten
  • Holdingstrukturen prüfen für steuerliche Vorteile
  • Nachfolge mit Vermögensarten kombinieren (z. B. Betriebsvermögen + Immobilien + Wertpapiere)