In namentlicher Abstimmung hat der Bundestag am 27. Juni mit 318 Nein-Stimmen bei 66 Ja-Stimmen bei 195 Enthaltungen einen Gesetzentwurf von Bündnis 90/Die Grünen zur Erhebung einer Vermögensabgabe (17/10770) abgelehnt. Grundlage der Abstimmung war die Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (17/13803) dazu. Die Vermögensabgabe sollte nach dem Willen der Grünen 15 Prozent des abgabepflichtigen Vermögens betragen und mit einem Satz von 1,5 Prozent über einen Zeitraum von zehn Jahren erhoben werden. Der Bundestag lehnte darüber hinaus einen Antrag der Grünen (17/14133) ab, die deutsche Staatsangehörigkeit zum Kriterium für eine unbeschränkte Steuerpflicht bei den Personensteuern in Deutschland zu machen. Nur Die Linke unterstützte diesen Antrag.