Ehegattensplitting für eingetragene Lebenspartnerschaften

Mit großer Mehrheit hat der Bundestag am 27. Juni dem Gesetzentwurf von CDU/CSU und FDP zur Änderung des Einkommensteuergesetzes in Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Mai 2013 (17/13870) auf Empfehlung des Finanzausschusses (17/14195) angenommen. Damit werden die einkommensteuerrechtlichen Vorschriften zu Ehegatten und Ehen entsprechend dem genannten Urteil des Bundesverfassungsgerichts auf Lebenspartner und Lebenspartnerschaften angewendet. Das Gericht hatte die Ungleichbehandlung von Verheirateten und eingetragenen Lebenspartner in den Paragrafen 26, 26b, 32a Absatz 5 des Einkommensteuergesetzes zum Ehegattensplitting für unvereinbar mit dem allgemeinen Gleichheitssatz nach Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes erklärt (Aktenzeichen: 2 BvR 909/06). In namentlicher Abstimmung lehnte der Bundestag Änderungsanträge der SPD (17/14230), der Linken (17/14321) und der Grünen (17/14232, 17/14233) ab. Für die SPD-Initiative votierten 261 Abgeordnete, 312 lehnten sie ab. Es gab eine Enthaltung. Für den Änderungswunsch der Linken stimmten 259 Abgeordnete, 312 lehnten ihn ab. Drei Abgeordnete enthielten sich.  Dem ersten Änderungsantrag der Grünen stimmten 260 Abgeordnete zu, 312 lehnten ihn ab und es gab eine Enthaltung. Den zweiten Änderungsantrag befürworteten 261 Abgeordnete, 312 wiesen ihn zurück. Es gab zwei Enthaltungen. Darüber hinaus fand auch ein weiterer Änderungsantrag der Grünen (17/14234) keine Mehrheit. Gegen das Votum der Opposition scheiterte die SPD mit einem Gesetzentwurf zur Gleichstellung der Lebenspartnerschaft mit der Ehe im Einkommensteuerrecht (17/13871). Unter anderem sollten auf Antrag der Lebenspartner auch bestandskräftige Steuerfestsetzungen geändert werden können. Mit dem gleichen Stimmenverhältnis lehnte das Parlament einen weiteren Gesetzentwurf der Grünen zur Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Mai 2013 zur Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaft mit der Ehe im Einkommensteuerrecht (17/13872) ab. Auch diese Vorlage hatte die Gleichstellung von eingetragener Lebenspartnerschaft und Ehe zum Ziel.