Bundestag beschließt Gesetz zur Änderung des Energie- und Stromsteuergesetzes
Der Bundestag hat am 13. November 2025 die dauerhafte Fortführung der Stromsteuerentlastung für Unternehmen des Produzierenden Gewerbes sowie der Land- und Forstwirtschaft beschlossen. Grundlage waren die Gesetzentwürfe der Bundesregierung (21/1866, 21/2469) und die überarbeitete Fassung des Finanzausschusses (21/2753).
Der Beschluss erfolgte mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD. Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke stimmten dagegen, während sich die AfD enthielt.
1. Dauerhafte Senkung der Stromsteuer – ein wichtiger Impuls für den Wirtschaftsstandort
Mit der Gesetzesänderung wird die bestehende Steuerentlastung für energieintensive Unternehmen verstetigt und dauerhaft fortgeführt. Sie gilt künftig:
- bis auf den EU-Mindeststeuersatz von 5 Cent pro kWh,
- ab einem jährlichen Mindestverbrauch von 12,5 Megawattstunden,
- für rund 600.000 Unternehmen,
- darunter die Mehrheit der handwerklichen Gewerke sowie viele landwirtschaftliche Betriebe.
Warum ist das wichtig?
Ohne die Verlängerung wäre die Entlastung ab Januar 2026 ausgelaufen. Die Folge wären spürbare Strompreissteigerungen gewesen – mit direkten Auswirkungen auf:
- Produktionskosten,
- Wettbewerbsfähigkeit,
- Investitionsanreize,
- Standortentscheidungen.
Die Bundesregierung betont, dass steigende Energiepreise insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) belasten würden und Investitionsbedingungen im internationalen Vergleich verschlechtern könnten.
2. Vereinfachungen im Bereich Elektromobilität
Das Gesetz enthält darüber hinaus wichtige Klarstellungen und Vereinfachungen für die Elektromobilität – ein Bereich, der zunehmend komplexe energiewirtschaftliche Prozesse umfasst.
Wesentliche Änderungen:
2.1 Wegfall von Einzelfallprüfungen für Ladesäulenmodelle
Komplexe Geschäftsmodelle „innerhalb der Ladesäule“ müssen nicht länger im Einzelfall geprüft werden.
→ Das entlastet Betreiber und vereinfacht Investitionen in Ladeinfrastruktur.
2.2 Klare Regeln für bidirektionales Laden
Beim bidirektionalen Laden (Stromspeicherung und -rückspeisung durch E-Fahrzeuge) wird verhindert, dass:
- Fahrzeugnutzer steuerlich als Versorger gelten,
- zusätzliche Stromsteuerpflichten entstehen.
Damit schafft der Gesetzgeber dringend benötigte Rechtssicherheit für ein Zukunftsthema der Energiewende.
2.3 Keine doppelte Besteuerung bei Stromspeichern
Künftig wird klargestellt:
- Stromspeicher werden nicht doppelt besteuert – weder beim Laden noch beim Entladen.
Dies unterstützt den Ausbau von Speicherkapazitäten und verbessert die Wirtschaftlichkeit dezentraler Energiesysteme.
3. Bedeutung für Unternehmen – Wer profitiert jetzt konkret?
Begünstigt sind insbesondere:
- Produktionsbetriebe jeder Größe,
- Handwerksunternehmen (z. B. Bäckereien, Metallbau, Lebensmittelhandwerk),
- Landwirte und forstwirtschaftliche Betriebe,
- Unternehmen mit hohem Stromverbrauch,
- Betreiber von Ladeinfrastruktur und Energiespeichern.
Unternehmen profitieren durch:
- niedrigere Betriebskosten,
- stabilere Energiekalkulationen,
- Investitionssicherheit,
- weniger Bürokratie im Bereich Stromsteuer und Elektromobilität.
4. Politische Einordnung
Die Abstimmung zeigt ein gemischtes Bild:
- CDU/CSU und SPD unterstützen die Entlastungen und betonen Standort- und Wettbewerbsfähigkeit.
- Grüne und Linke lehnten ab – möglicherweise wegen umwelt- bzw. verteilungspolitischer Bedenken.
- AfD enthielt sich.
Die breite wirtschaftliche Bedeutung der Maßnahme ist jedoch unbestritten.
5. Fazit
Mit der Verstetigung der Stromsteuersenkung setzt der Gesetzgeber ein wichtiges Signal für Wettbewerbsfähigkeit, Energiepreisstabilität und die Unterstützung energieintensiver Mittelständler. Gleichzeitig schafft das Gesetz dringend benötigte Klarheit für Elektromobilität und Energiespeicher – zwei zentrale Bausteine der Energiewende.
Für viele Betriebe bedeutet die Reform:
👉 dauerhafte Entlastung, weniger Bürokratie und mehr Investitionssicherheit.
Quelle: Deutscher Bundestag, Textarchiv – Mitteilung vom 13.11.2025