Subsidiaritätsrüge zur Standard-Mehrwertsteuererklärung

Die Länder haben in ihrer Plenarsitzung vom 29.11.2013 Subsidiaritätsrüge gegen einen Vorschlag der EU-Kommission zur Einführung der sogenannten Standard-Mehrwertsteuererklärung erhoben.

Sie vertreten die Auffassung, dass der Vorschlag nicht dem europäischen Recht entspricht, da die Union in diesem Zusammenhang über keine Kompetenz zur Regelung verfügt. Zudem ließen sich die angestrebten Ziele durch die EU nicht besser verwirklichen als durch die Mitgliedstaaten. Das Ziel, die „Mehrwertsteuerlücke“ zu schließen, könne der Vorschlag nicht erreichen. Er verletze auch den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, da er die Autonomie Deutschlands unverhältnismäßig beeinträchtige.

Die EU-Kommission setzt sich mit ihrem Vorschlag für eine weitere Stärkung des Binnenmarkts ein. Sie möchte hiermit erreichen, dass zukünftig für die Abgabe von Mehrwertsteuererklärungen in allen EU-Staaten eine standardisierte Erklärung zu verwenden ist. Dies soll den Aufwand für grenzüberschreitend tätige Unternehmen verringern und den Handel zwischen den Mitgliedstaaten erleichtern.

Den Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 2006/112/EG über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem in Bezug auf eine Standard-Mehrwertsteuererklärung finden Sie auf der Homepage des Bundesrats.

Quelle: Bundesrat, Pressemitteilung vom 29.11.2013