BMF, Mitteilung vom 13.03.2025
Hintergrund
Das Mehrseitige Übereinkommen vom 24. November 2016 (BEPS-MLI) dient der Umsetzung steuerabkommensbezogener Maßnahmen zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung (Base Erosion and Profit Shifting – BEPS). Im Rahmen des deutschen Gesetzes zur Anwendung des BEPS-MLI (BGBl. 2020 II S. 946, 947) wurden die durch das Übereinkommen bewirkten Modifikationen der erfassten Steuerabkommen dargestellt.
Anwendung der BEPS-MLI-Regelungen
Die Anwendung des BEPS-MLI erfolgt vorrangig vor den jeweiligen Bestimmungen der betroffenen Doppelbesteuerungsabkommen (DBA), soweit keine abweichenden Regelungen getroffen wurden. Die synthetisierten Texte enthalten:
- Die ursprünglichen DBA-Regelungen,
- Die durch das BEPS-MLI modifizierten Bestimmungen,
- Hinweise zur praktischen Umsetzung und zum Anwendungsbereich.
Verfügbare synthetisierte Texte
Die synthetisierten Texte der Doppelbesteuerungsabkommen und des BEPS-MLI sind für folgende Staaten verfügbar:
- Frankreich
- Griechenland
- Kroatien
- Malta
- Slowakei
- Spanien
- Ungarn
Die vollständigen Dokumente sind bei den staatenbezogenen Informationen auf der Webseite des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) abrufbar.
Quelle
Bundesministerium der Finanzen, Mitteilung vom 13.03.2025