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Finanztransaktionssteuer: Klage gegen verstärkte Zusammenarbeit erfolglos

Finanztransaktionssteuer: Klage gegen verstärkte Zusammenarbeit erfolglos

Kernaussage
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) wies die Klage des Vereinigten Königreichs gegen den Beschluss über die Ermächtigung von elf Mitgliedstaaten zu einer verstärkten Zusammenarbeit im Bereich der Transaktionssteuer ab.

Sachverhalt
Das Vereinigte Königreich erhob gegen den Beschluss des Rates vom 22.7.2013 Klage. Dieser ermächtigt 11 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union zur verstärkten Zusammenarbeit im Bereich der Finanztransaktionssteuer. Als Begründung führte das Vereinigte Königreich in der Klage an, dass infolge des Beschlusses eine Steuer eingeführt werden würde, die nicht mehr in der Hoheitsgewalt des Staates liegen würde (Exterritorialität). Ferner entstünden sämtlichen nicht teilnehmenden Mitgliedstaaten Kosten durch eine unausweichliche Zusammenarbeit von Verwaltungsbehörden und Amtshilfen im Steuerbereich.

Entscheidung
Der EuGH wies die Klage mit Urteil vom 30.4.2014 ab. Er wies darauf hin, dass sich seine Kontrolle auf die Gültigkeit der Ermächtigung zur verstärkten Zusammenarbeit beschränke. Die Ermächtigung selbst sei vom Vereinigten Königreich aber gar nicht in Frage gestellt worden, sondern die Argumente des Vereinigten Königreichs hätten sich auf Elemente einer möglichen zukünftigen Finanztransaktionssteuer bezogen. Daher war die Klage zurückzuweisen. Der Beschluss habe sich zudem auf die Begründung einer verstärkten Zusammenarbeit beschränkt. Die vom Vereinigten Königreich angefochtenen Punkte zur zukünftigen Finanztransaktionssteuer und zu aufkommenden Kosten seien aber gar keine Bestandteile des angefochtenen Beschlusses gewesen.

Konsequenz
Weitere Einwände können die Briten nur im Rahmen einer späteren Nichtigkeitsklage über einen Rechtsakt zur Durchführung der genehmigten verstärkten Zusammenarbeit richten.

Finanztransaktionssteuer: breiter Anwendungsbereich, Rentenfonds und KMU bleiben verschont

Das Parlament hat am 3. Juli 2013 erneut auf die Einführung einer Finanztransaktionssteuer in 11 EU-Ländern gedrungen. Die Besteuerung des Handels mit Anteilen und Anleihen soll mindestens 0,1 % betragen, während im Derivathandel 0,01 % vorgesehen sind. Niedrigere Raten sollten bis 1. Januar 2017 für den Handel mit Staatsanleihen und für Pensionsfonds gelten. Steuerhinterziehung darf sich nicht rechnen: Erst die Bezahlung der Steuer garantiert eine rechtmäßige Übertragung der Rechte.

Die Berichterstatterin des Parlaments, Anni Podimata (S&D, GR) erklärte: „Wir haben eine konsistente Linie durchgezogen. Wir sind davon überzeugt, dass der Finanzsektor auf diesem Weg seinen Beitrag zur Bewältigung der Krise leisten kann und sich wieder verstärkt seiner ursprünglichen Aufgabe widmen wird, nämlich im Dienste der Realwirtschaft zu stehen.“

Das Parlament unterstützt in seiner Entschließung den Vorschlag der Kommission, die Finanztransaktionssteuer (FTT) auf ein möglichst breites Spektrum von Finanzinstrumenten zur Anwendung zu bringen. Zugleich fordern die Abgeordneten, Ausnahmen für den Handel mit KMU-Anteilen und für Pensionsfonds, um deren geringeren Spekulationsrisiken Rechnung zu tragen.

Steuerraten
Der Text übernimmt die von der Kommission vorgeschlagenen Steuersätze von 0,1 % für den Handel mit Anteilen und Anleihen, und 0,01 % für den Handel mit Derivaten. Mitgliedstaaten steht es jedoch frei, höhere Steuersätze für außerbörsliche Finanztransaktionen festzusetzen, da letztere weniger kontrolliert und weniger transparent abgewickelt werden.

Der Handel mit Staatsanleihen und Transaktionen durch Pensionsfonds sollte hingegen bis 1. Januar 2017 nur mit 0,05 % (Anteile und Anleihen) bzw. 0,005 % (Derivathandel) versteuert werden. In der Entschließung fordern die Abgeordneten zudem die Europäische Kommission auf, bei künftigen Performance-Evaluierungen der FTT besonderes Augenmerk den für Rentenfonds geltenden Steuersätzen zu widmen.

Steuerumgehung: zu teuer und zu riskant
Der angenommene Text plädiert dafür, die Umgehung der FTT potenziell teurer werden zu lassen als ihre Bezahlung. Die rechtmäßige Übertragung der Rechte an Papieren soll erst mit Bezahlung der Steuer gewährleistet sein.

Nächste Schritte
Das Europäische Parlament hat nur beratende Rolle in Steuerfragen. Es liegt nun an den 11 Mitgliedstaaten, die an der verstärkten Zusammenarbeit zur Einführung der FTT teilnehmen, eine Einigung zu finden.

Quelle: EU-Parlament, Pressemitteilung vom 03.07.2013