Finanztransaktionssteuer: Klage gegen verstärkte Zusammenarbeit erfolglos

Finanztransaktionssteuer: Klage gegen verstärkte Zusammenarbeit erfolglos

Kernaussage
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) wies die Klage des Vereinigten Königreichs gegen den Beschluss über die Ermächtigung von elf Mitgliedstaaten zu einer verstärkten Zusammenarbeit im Bereich der Transaktionssteuer ab.

Sachverhalt
Das Vereinigte Königreich erhob gegen den Beschluss des Rates vom 22.7.2013 Klage. Dieser ermächtigt 11 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union zur verstärkten Zusammenarbeit im Bereich der Finanztransaktionssteuer. Als Begründung führte das Vereinigte Königreich in der Klage an, dass infolge des Beschlusses eine Steuer eingeführt werden würde, die nicht mehr in der Hoheitsgewalt des Staates liegen würde (Exterritorialität). Ferner entstünden sämtlichen nicht teilnehmenden Mitgliedstaaten Kosten durch eine unausweichliche Zusammenarbeit von Verwaltungsbehörden und Amtshilfen im Steuerbereich.

Entscheidung
Der EuGH wies die Klage mit Urteil vom 30.4.2014 ab. Er wies darauf hin, dass sich seine Kontrolle auf die Gültigkeit der Ermächtigung zur verstärkten Zusammenarbeit beschränke. Die Ermächtigung selbst sei vom Vereinigten Königreich aber gar nicht in Frage gestellt worden, sondern die Argumente des Vereinigten Königreichs hätten sich auf Elemente einer möglichen zukünftigen Finanztransaktionssteuer bezogen. Daher war die Klage zurückzuweisen. Der Beschluss habe sich zudem auf die Begründung einer verstärkten Zusammenarbeit beschränkt. Die vom Vereinigten Königreich angefochtenen Punkte zur zukünftigen Finanztransaktionssteuer und zu aufkommenden Kosten seien aber gar keine Bestandteile des angefochtenen Beschlusses gewesen.

Konsequenz
Weitere Einwände können die Briten nur im Rahmen einer späteren Nichtigkeitsklage über einen Rechtsakt zur Durchführung der genehmigten verstärkten Zusammenarbeit richten.