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Juristische Personen des öffentlichen Rechts als Unternehmer

Juristische Personen des öffentlichen Rechts als Unternehmer

Einführung

Juristische Personen des öffentlichen Rechts (JPdöR) sind nach dem UStG nur im Rahmen ihrer Betriebe gewerblicher Art unternehmerisch tätig. Hierzu zählt nicht die Vermögensverwaltung. Der BFH hat nun unter Berufung auf den EuGH festgestellt, dass diese Regelung nicht den Vorgaben der MwStSystRL entspricht. Demnach kann auch die Vermögensverwaltung (z. B. Vermietung) unternehmerisch sein.

Neue Verwaltungsanweisung

Die OFD Niedersachsen weist darauf hin, dass derzeit noch geprüft wird, wie die genannte Rechtsprechung umzusetzen ist. Die Urteile werden daher noch nicht amtlich veröffentlicht und damit allgemein angewendet. Allerdings soll es nicht beanstandet werden, wenn sich JPdöR auf die neue Rechtsprechung berufen.

Konsequenz

JPdöR müssen prüfen, ob sie von der neuen Rechtsprechung profitieren können. Dies wird insbesondere dann der Fall sein, wenn weitere Tätigkeiten in den unternehmerischen Bereich einbezogen werden können, die einen hohen Vorsteuerabzug ermöglichen, z. B. aufgrund geplanter Investitionen. JPdöR, die hiervon Gebrauch machen wollen, müssen jedoch beachten, dass dann ihre gesamten Umsätze nach der geänderten Rechtsprechung beurteilt werden. Rosinenpickerei ist daher nicht möglich.