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Rentenbeiträge sinken zum 1.1.2013 auf 18,9 %

Rentenbeiträge sinken zum 1.1.2013 auf 18,9 %

Hintergrund

Im System der gesetzlichen Rentenversicherung ist eine so genannte Nachhaltigkeitsrücklage verankert. Diese Rücklage dient dazu, die Rentenansprüche zu sichern. Sinkt die Nachhaltigkeitsrücklage unter einen Wert von 0,2 % der Gesamtrentenansprüche eines Monats muss der Rentenbeitrag erhöht werden. Erreicht die Nachhaltigkeitsrücklage einen Wert von 1,5 % der Gesamtrentenansprüche eines Monats muss der Rentenbeitrag gesenkt werden.

Entscheidung

Aufgrund der derzeit guten wirtschaftlichen Entwicklung sind die Einnahmen der gesetzlichen Rentenversicherung gestiegen, so dass der Rentenbeitrag, der jeweils zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen wird, auf 18,9 % herabgesetzt wird. Damit korrespondiert eine Herabsetzung des Rentenbeitrages in der Knappschaftsversorgung auf 25,1 %. Nicht ausgesetzt sind gesetzlich vorgesehene Erhöhungen der Beitragsbemessungsgrenze.