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ELSTER-Zertifikat für Lohnsteueranmeldung und USt-Voranmeldung zwingend

ELSTER-Zertifikat für Lohnsteueranmeldung und USt-Voranmeldung zwingend

Gesetzliche Neuerung
Seit dem 1.2.2013 verlangt das Finanzamt, dass Umsatzsteuer-Voranmeldungen, Lohnsteuer-Anmeldungen, der Antrag auf Dauerfristverlängerung, die Anmeldungen der Sondervorauszahlungen sowie die zusammenfassende Meldung auf elektronischem Wege authentifiziert mit einem elektronischen Zertifikat übermittelt werden. Die gewährte Übergangsfrist, in der auch die „einfache“ elektronische Übermittlung möglich ist, läuft am 31.8.2013 ab. Voraussetzung für die authentifizierte Übermittlung ist die Registrierung des Steuerpflichtigen auf dem Elster-Online-Portal. Diese kann allerdings bis zu 2 Wochen in Anspruch nehmen, so dass ein zügiges Handeln erforderlich wird.

Rechtsfolge
Nach Ablauf der Übergangsfrist ist damit zu rechnen, dass der Finanzverwaltung die vorgenannten elektronischen Erklärungen ohne Zertifikat nicht zugehen. Die Erklärungen gelten damit als nicht abgegeben, mit der Folge, dass die Finanzverwaltung Verspätungszuschläge festsetzen und die ordnungsgemäße Abgabe durch Zwangsgelder abmahnen kann. Ferner können steuerstrafrechtliche Konsequenzen drohen.

Konsequenz
Viele Steuerpflichtige sind sich ihrer Verpflichtung und der möglichen Konsequenzen nicht formgerecht eingereichter Steueranmeldungen nicht bewusst. Das elektronische Zertifikat ist nun dringend zu beantragen. Sollte eine Frist zur formgerechten Abgabe nicht mehr gewahrt werden können, ist die rechtzeitige Kontaktaufnahme mit der Finanzbehörde anzuraten.

Umsatzsteuer-Voranmeldung authentifizierte Übermittlung

Seit dem 1. Januar 2013 müssen (Vor-) Anmeldungen authentifiziert übermittelt werden. Dies ergibt sich aus der ab dem 1. Januar 2013 geltenden Fassung des § 6 Abs. 1 Steuerdaten- Übermittlungsverordnung inVerbindung mit § 150Abs. 6 Abgabenordnung.

Damit ist eine nicht authentifizierte Übermittlung von (Vor-)Anmeldungen nach dem 31. Dezember 2012 grundsätzlich nicht mehr zulässig. Um Ihnen einen reibungslosen Umstieg in das authen tifizierte (Vor-)Anmeldungsverfahren zu ermöglichen, werden nicht authentifiziert übermittelte (Vor-)Anmeldungen noch bis 31. August 2013 angenommen. Danach erfolgt eine Abweisung der nicht authentifiziert übermittelten (Vor-)Anmeldungen; bei dadurch verursachter verspäteter Abgabe von (Vor-)Anmeldungen können Verspätungszuschläge festgesetzt werden.

Für die authentifizierte Übermittlung wird einelektronisches Zertifikat benötigt. Dieses erhalten Sie durch eine Registrierung im ElsterOnline-Portal unter www.eisteronline.de/epoiiai. Arbeitgebern wird im Hinblick auf die Einführung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) zum 01. Januar 2013 die Zertifikatsart „Nicht-persönliches Zertifikat (Organisationszer tifikat)“ empfohlen.

Die Registrierung kann bis zu 2 Wochen in Anspruch nehmen. Bei Problemen technischer Artsteht die ELSTER-Hotline zur Verfügung. Die Kontaktdaten finden Sie unter www.elster.de.

Nähere Informationen zur verpflichtenden Authentifizierung finden Sie unter www.eister.de in der „Benutzergruppe“ Unternehmer bzw. Arbeitgeber.

Bitte informieren Sie ggf. Ihren steuerlichen Berater.

 

Hinweis: Sollten Sie noch keine Zertifikat haben, dann können Sie über www.umsatzsteuer-voranmeldung.de Ihre Voranmeldung auch ohne Zertifikat an das Finanzamt übermitteln.