Teilentwarnung für Brauereien im Steuervollzug

Eine drohende steuerliche Schlechterstellung vor allem kleinerer Brauereien wird abgemildert. Dies kündigte die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/23846) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/23478) an. Grund der Beunruhigung ist deren Angaben zufolge ein Spruch des Bundesfinanzhofs, der steuerfreie Rückstellungen für Norm-Pfandflaschen für unzulässig erklärt hat. Dieses Urteil sollte im Steuerjahr 2019 wirksam werden. Brauereien, die anstelle der Normflaschen eigene Flaschentypen verwenden, was hauptsächlich für Großbrauereien zutrifft, wären von der Änderung nicht betroffen. Die Bundesregierung verweist nun auf eine Vereinbarung der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder, die in Kürze kommuniziert werde. Demnach werde der bilanztechnische Vollzug des Urteils für die betroffenen Unternehmen vereinfacht und die einmalige steuerliche Auswirkung auf einen Zeitraum von zehn Jahren verteilt.

Quelle: Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 16.11.2020