FinMin Baden-Württemberg, Pressemitteilung vom 09.09.2024
Das Finanzministerium Baden-Württemberg hat ein Transparenzregister zur Unterstützung der Kommunen bei der Festlegung neuer Hebesätze für die Grundsteuer B eingeführt. Dieses Register bietet Richtwerte für „aufkommensneutrale“ Hebesätze, mit denen die Einnahmen der Kommunen nach der Grundsteuerreform stabil gehalten werden sollen.
Ab 2025 sind die Gemeinderäte jeder Kommune gefordert, über diese Hebesätze zu entscheiden, die essentiell sind für die finale Berechnung der Grundsteuer. Das Transparenzregister dient dabei als wichtige Orientierungshilfe und zeigt auf, welche Hebesätze notwendig wären, um die Einnahmen auf dem Niveau von 2024 zu halten, ohne dass es zu signifikanten Belastungsverschiebungen bei den Eigentümern kommt.
Was bedeutet „Aufkommensneutralität“? Aufkommensneutralität bedeutet, dass die Gesamteinnahmen einer Kommune durch die Grundsteuer nach der Reform ungefähr gleichbleiben sollen, wie z.B. 50 Millionen Euro, die eine Kommune im Jahr 2024 eingenommen hat. Dieses Ziel wird trotz der Reform angestrebt, obwohl es zu Verschiebungen bei der Steuerlast einzelner Grundstückseigentümer kommen kann.
Nutzung des Transparenzregisters Das Online-Transparenzregister, zugänglich unter https://fm.baden-wuerttemberg.de/transparenzregister/, bietet eine Übersicht über die aufkommensneutralen Hebesätze, basierend auf den alten und neuen Grundsteuermessbeträgen sowie den Hebesätzen von 2024. Die Angaben sind unverbindlich und dienen den Gemeinden als Anhaltspunkt für die Festlegung ihrer individuellen Hebesätze.
Hintergrund der Grundsteuerreform Die Notwendigkeit einer Reform der Grundsteuer ergab sich aus einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 2018, welche die bisherige Einheitsbewertung als verfassungswidrig erklärte. In Baden-Württemberg wird die Grundsteuer ab 2025 nach einem „modifizierten Bodenwertmodell“ erhoben, das sich auf aktuelle Grundstücksdaten stützt.
Die Kommunen in Baden-Württemberg und andere Bundesländer sind nun gefordert, die neuen Hebesätze festzulegen, die ab Januar 2025 gelten werden. Die finalen Grundsteuerbescheide, die Anfang nächsten Jahres verschickt werden, informieren die Eigentümer über die exakte Höhe der zu zahlenden Grundsteuer.
Weitere Informationen Für weitergehende Informationen besuchen Sie die Website des Finanzministeriums Baden-Württemberg oder kontaktieren Sie Ihre lokale Kommunalverwaltung.
Quelle: Finanzministerium Baden-Württemberg