Übertragung der Freibeträge für Kinder

Übertragung der Freibeträge für Kinder

Kernproblem
Durch das Steuervereinfachungsgesetz 2011 sind die Voraussetzungen für die Übertragung der Freibeträge für Kinder sowie des Behinderten-Pauschbetrags mit Wirkung ab 2012 geändert worden. Der Gesetzestext lässt an einigen Stellen Auslegungsspielräume offen.

Neues Schreiben des Bundesfinanzministeriums (BMF)
Das neue BMF-Schreiben erläutert die Auffassung der Finanzverwaltung zu den Neuregelungen ab dem Veranlagungszeitraum 2012. Insoweit ist es sinnvoll, dieses Schreiben im Rahmen der Übertragung von Kinderfreibeträgen sowie des Behinderten-Pauschbetrages zu Rate zu ziehen. Auf diese Weise werden Rückfragen der Finanzverwaltung vermieden.