Übermittlung elektronischer Dokumente durch Steuerberater ab dem 01.01.2023 – BFH-Beschluss vom 16. Januar 2024, VIII B 141/22

Die digitale Wende: Elektronische Dokumentenübermittlung durch Steuerberater seit 2023

Mit Beginn des Jahres 2023 trat eine signifikante Änderung in der Übermittlung von Dokumenten durch Steuerberater in Kraft, die weitreichende Auswirkungen auf die Praxis der Rechtsverfolgung vor deutschen Finanzgerichten hat. Ein kürzlich ergangener Beschluss des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 16. Januar 2024, VIII B 141/22, wirft ein Schlaglicht auf diese Entwicklung und deren praktische Konsequenzen.

Hintergrund

Seit dem 1. Januar 2023 sind Steuerberater verpflichtet, vorbereitende Schriftsätze, Anträge, Erklärungen und deren Anlagen als elektronische Dokumente über einen sicheren Übermittlungsweg an die Gerichte zu senden. Diese Anforderung basiert auf den Änderungen der Finanzgerichtsordnung (FGO) und des Steuerberatungsgesetzes (StBerG), die die Einführung des besonderen elektronischen Steuerberaterpostfachs (beSt) und die Nutzung der Steuerberaterplattform vorsehen.

Der Fall

Im konkreten Fall hatte ein Kläger, der sich als Steuerberater selbst vertrat, seine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision beim BFH mittels eines einfachen Briefs eingereicht. Dies geschah nach dem Stichtag des 31. Dezember 2022, ab dem die neuen Regelungen zur elektronischen Übermittlung in Kraft getreten waren. Der BFH wies die Beschwerde als unbegründet zurück, da die Einreichung nicht den neuen gesetzlichen Anforderungen entsprach.

Die Entscheidung

Der BFH stellte klar, dass für Steuerberater seit dem 01.01.2023 ein sicherer Übermittlungsweg zur Verfügung steht und sie zur Nutzung dieses Weges verpflichtet sind. Die Einreichung eines Schriftsatzes in Papierform entspricht nicht mehr den Anforderungen und gilt als unwirksam. Diese Entscheidung unterstreicht die Bedeutung der digitalen Kommunikation und die Notwendigkeit für alle Beteiligten, sich mit den neuen Technologien vertraut zu machen und diese korrekt anzuwenden.

Auswirkungen

Diese Entwicklung markiert einen weiteren Schritt in Richtung Digitalisierung der Justiz und soll die Effizienz und Schnelligkeit des Rechtsverkehrs verbessern. Für Steuerberater bedeutet dies eine Anpassung ihrer Arbeitsprozesse und möglicherweise Investitionen in die erforderliche technische Ausstattung. Gleichzeitig erhöht es die Sicherheit und Nachvollziehbarkeit der Kommunikation mit den Gerichten.

Fazit

Die Entscheidung des BFH vom 16. Januar 2024 verdeutlicht die Wichtigkeit der Einhaltung neuer digitaler Standards in der juristischen Praxis. Sie zeigt auf, dass die digitale Transformation auch vor der Justiz nicht Halt macht und unterstreicht die Notwendigkeit für alle rechtlichen Berufsgruppen, sich kontinuierlich weiterzubilden und mit den aktuellen technologischen Anforderungen Schritt zu halten. Die digitale Wende im Rechtsverkehr ist in vollem Gange und eröffnet neue Möglichkeiten, stellt aber auch Herausforderungen dar, denen sich die Beteiligten stellen müssen.