Umsatzsteuer als regelmäßig wiederkehrende Zahlungen

Umsatzsteuer als regelmäßig wiederkehrende Zahlungen (BayLfSt)

Das Bayerische Landesamt für Steuern hat zur Erfassung von Umsatzsteuerzahlungen/-Erstattungen als regelmäßig wiederkehrende Zahlungen Stellung genommen (BayLfSt v. 20.2.2013 – S 2226.2.1-5/4 St32).

Nach § 11 Abs. 2 Satz 1 EStG sind Ausgaben für das Kalenderjahr abzusetzen, in dem sie geleistet worden sind. § 11 Abs. 2 Satz 2, Abs. 1 Satz 2 EStG bestimmt, dass regelmäßig wiederkehrende Ausgaben, die dem Steuerpflichtigen kurze Zeit vor Beginn oder kurze Zeit nach Beendigung des Kalenderjahres, zu dem sie wirtschaftlich gehören, zugeflossen sind, als in diesem Kalenderjahr bezogen gelten. Als „kurze Zeit“ i.S.d. § 11 Abs. 1 Satz 2 und 2 Satz 2 EStG gilt nach ständiger Rechtsprechung des BFH ein Zeitraum von bis zu 10 Tagen.

Stellungnahme BayLfSt:

  • Ist eine Umsatzsteuervorauszahlung an einem Samstag, Sonntag oder Feiertag fällig, verschiebt sich die Fälligkeit nach § 108 Abs. 3 AO auf den nächsten Werktag.
  • In solchen Fällen kann die Zahlung erst im VZ der tatsächlichen Zahlung als Betriebsausgabe erfasst werden, da die Fälligkeit nicht mehr innerhalb des 10-Tage-Zeitraums liegt (zustimmend FG Niedersachsen v. 24.2.13 – 3 K 468/11, Revisionsverfahren anhängig unter BFH, VIII R 34/12).

Weitere Informationen zur Umsatzsteuervorauszahlung