Der Vorsteuerabzug ist regelmäßig zu versagen, wenn ein Luxussportwagen (Lamborghini Aventator) angeschafft wird, der nahezu ausschließlich vom Geschäftsführer genutzt und ein besonderes, ausnahmsweise anzuerkennendes betriebliches Interesse nicht dargetan wird.
Beschluss vom 12. April 2018 (2 V 10/18), rechtskräftig
FG Hamburg Newsletter 02/2018