Umsatzsteuer Voranmeldung

Hiermit möchte ich Sie an folgende Fälligkeit erinnern:

  • Die Umsatzsteuer ist am 10. dieses Monats für den Zeitraum März fällig
  • Die Umsatzsteuer ist mit Dauerfristverlängerung am 10. dieses Monats für den Zeitraum Februar fällig
  • und die vierteljährliche Umsatzsteuer ist am 10. April für den Zeitraum Januar bis März fällig

Die Voranmeldung können Sie auch online abgeben

http://www.steuerschroeder.de/steuerlexikon/154754/Umsatzsteuervoranmeldung
Mehr Infos zur UStVA unter

http://www.steuerschroeder.de/steuerlexikon/462946/Umsatzsteuervoranmeldung%20-%20Abgabeverfahren