Hiermit möchte ich Sie an folgende Fälligkeit erinnern:
- Die Umsatzsteuer ist am 10. dieses Monats für den Zeitraum März fällig
- Die Umsatzsteuer ist mit Dauerfristverlängerung am 10. dieses Monats für den Zeitraum Februar fällig
- und die vierteljährliche Umsatzsteuer ist am 10. April für den Zeitraum Januar bis März fällig
Die Voranmeldung können Sie auch online abgeben
http://www.steuerschroeder.de/steuerlexikon/154754/Umsatzsteuervoranmeldung
Mehr Infos zur UStVA unter
http://www.steuerschroeder.de/steuerlexikon/462946/Umsatzsteuervoranmeldung%20-%20Abgabeverfahren