Unwirksamkeit der Zweitwohnungssteuersatzungen in Timmendorfer Strand und Hohwacht

Das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht hat kürzlich in einer richtungsweisenden Entscheidung die Satzungen zur Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in den Gemeinden Timmendorfer Strand und Hohwacht für unwirksam erklärt. Diese Entscheidungen (Az. 6 KN 1/24 und 6 KN 2/24) vom 24. April 2024 haben potenziell weitreichende Auswirkungen für Eigentümer von Zweitwohnungen in diesen beliebten Urlaubsregionen.

Hintergrund der Entscheidung

Die Gemeinden Timmendorfer Strand und Hohwacht hatten ihre Satzungen über die Erhebung der Zweitwohnungssteuer zuletzt in den Jahren 2020 und 2021 angepasst. Dies geschah, nachdem das Oberverwaltungsgericht bereits im Januar 2019 den zuvor angewandten Steuermaßstab als verfassungswidrig eingestuft hatte. Die neuen Satzungen orientierten sich maßgeblich am Lagewert der Immobilien, welcher sich wiederum an den jeweiligen Bodenrichtwerten orientiert, ergänzt durch Faktoren wie die Größe und das Alter der Zweitwohnung.

Verstoß gegen das Gebot der steuerlichen Belastungsgleichheit

Das Oberverwaltungsgericht stellte fest, dass dieser neue Steuermaßstab das aus Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes resultierende Gebot der steuerlichen Belastungsgleichheit verletzt. Die Vorsitzende des Senats, Christine Nordmann, erklärte, dass die Verwendung des reinen Bodenrichtwertes in €/m² als maßstabsprägend für den Lagewert keinen ausreichenden Bezug zu den tatsächlichen Aufwendungen für das Innehaben einer Zweitwohnung aufweise. Diese Entscheidung stützt sich auf die Argumentation, dass die bloße Lage einer Immobilie nicht zwingend die mit der Zweitwohnung verbundenen Aufwendungen widerspiegelt.

Formeller Fehler in Timmendorfer Strand

Ein zusätzlicher Aspekt, der zur Unwirksamkeit der Satzung in Timmendorfer Strand führte, war ein formeller Fehler bei der Einladung der Gemeindevertreter zur entscheidenden Sitzung im Juni 2020. Da nicht alle Vertreter ordnungsgemäß geladen waren und zudem ein Vertreter fehlte, konnte dieser Mangel auch nicht nachträglich geheilt werden.

Mögliche Folgen und nächste Schritte

Diese Urteile könnten weitreichende Folgen für die Praxis der Erhebung von Zweitwohnungssteuern in anderen Gemeinden haben, insbesondere wenn ähnliche Bewertungsmaßstäbe verwendet werden. Die Entscheidung unterstreicht die Notwendigkeit für Kommunen, ihre Steuersatzungen auf eine solide rechtliche Grundlage zu stellen, die sowohl formellen als auch materiellen Anforderungen entspricht.

Das Oberverwaltungsgericht hat die Revision zum Bundesverwaltungsgericht zugelassen, was auf die grundsätzliche Bedeutung der Rechtsfragen hinweist. Es bleibt abzuwarten, ob und wie das Bundesverwaltungsgericht sich zu diesen Fragen positionieren wird.

Für Eigentümer von Zweitwohnungen in den betroffenen Gemeinden empfiehlt es sich, die weiteren Entwicklungen genau zu verfolgen und gegebenenfalls rechtlichen Rat einzuholen, um die Auswirkungen dieser Urteile auf ihre persönliche Situation zu verstehen.

Quelle: Schleswig-Holsteinisches Oberverwaltungsgericht