Vermieter darf Rauchmelder einbauen – auch wenn der Mieter eigene Geräte hat

Vermieter darf Rauchmelder einbauen – auch wenn der Mieter eigene Geräte hat

 Rauchmelder sind nicht nur sinnvoll, in den meisten Bundesländern sind sie gesetzlich vorgeschrieben. Der Mieter muss den Einbau dieser Rauchwarnmelder durch den Vermieter dulden. Das gilt auch, wenn er die Wohnung selbst bereits mit entsprechenden Geräten ausgestattet hat.

Die Vermieterin hatte zuvor beschlossen, ihren gesamten Wohnungsbestand einheitlich mit Rauchwarnmeldern auszustatten und warten zu lassen. Die Mieter lehnen den Einbau ab. Sie verweisen darauf, in der Wohnung schon selbst eigene Rauchwarnmelder angebracht zu haben.

Entscheidung

Der Bundesgerichtshof gibt der Vermieterin Recht. Der beabsichtigte Einbau von Rauchwarnmeldern ist eine bauliche Veränderung, die zu einer nachhaltigen Erhöhung des Gebrauchswerts und einer dauerhaften Verbesserung der allgemeinen Wohnverhältnisse führt. Deshalb müssen die Mieter die Maßnahme dulden.

Dass der Einbau und die spätere Wartung der Rauchwarnmelder für das gesamte Gebäude “in einer Hand” sind, wird ein hohes Maß an Sicherheit gewährleistet. Das führt zu einer nachhaltigen Verbesserung, auch im Vergleich zu dem Zustand, der schon dadurch erreicht war, dass die Mieter selbst Rauchwarnmelder in die Wohnung eingebaut haben.

Die Duldungspflicht der Mieter ergibt sich auch daraus, dass der Vermieterin der Einbau von Rauchwarnmeldern wegen der Vorschriften der Bauordnung durch eine gesetzliche Verpflichtung auferlegt ist.