Viele Unternehmer fragen sich, wie sie ihr Vermögen steueroptimiert an ihre Kinder weitergeben können. Häufig wird dabei eine Stiftung ins Spiel gebracht – doch es gibt auch andere Wege, die rechtlich sicher und steuerlich vorteilhaft sind.
Im Folgenden stellen wir Ihnen eine bewährte Strategie vor, wie Sie Immobilien- und Unternehmensvermögen steuerfrei vererben können.
Ausgangssituation
Ein Ehepaar besitzt:
- Immobilien im Wert von 3 Mio. €
- Ein Einzelunternehmen im Wert von 3 Mio. €
Das Ziel: Die gesamte Vermögensübertragung an die drei Kinder ohne Erbschaftsteuer.
Übertragung von Immobilienvermögen
Option 1: Schrittweise Schenkung
- Jedes Kind hat einen Freibetrag von 400.000 €.
- Alle zehn Jahre können so 1,2 Mio. € steuerfrei übertragen werden.
- Nachteil: Diese Methode ist zeitaufwendig und erfordert langfristige Planung.
Option 2: Verkauf an eine Familien-GbR
- Gründung einer Familien-GbR, an der alle Mitglieder beteiligt sind.
- Der Verkauf der Immobilien an die GbR ist grunderwerbsteuerfrei.
- Vorteile:
- Höhere Abschreibungsmöglichkeiten (AfA) für die GbR,
- Zinsen auf den Kaufpreis werden nur mit 25 % (Abgeltungsteuer) statt bis zu 45 % versteuert.
Übertragung von Unternehmensvermögen
- Das Einzelunternehmen sollte zunächst in eine GmbH eingebracht werden.
- Anschließend wird eine Holding-Struktur geschaffen.
- Die Anteile an der Holding können dann schrittweise an die Kinder übertragen werden.
- Vorteil: Durch die betriebliche Verschonung lassen sich Unternehmensanteile unter bestimmten Voraussetzungen komplett erbschaftsteuerfrei übertragen.
Fazit
Auch ohne Stiftung können Unternehmer ihr Vermögen rechtssicher und steuerfrei an die nächste Generation weitergeben.
- Immobilien lassen sich entweder durch Freibeträge oder eine Familien-GbR steuerschonend übertragen.
- Unternehmensvermögen profitiert von einer Holding-Struktur und der betrieblichen Verschonung.
👉 Entscheidend ist eine frühzeitige Planung. Wer rechtzeitig die Weichen stellt, kann Millionenwerte steuerfrei erhalten und weitergeben.