Vermögensteuer gefährdet den Wirtschaftsstandort Deutschland

Mittelstandsbeirat beim Bundesminister für Wirtschaft und Technologie warnt vor Vermögensteuer und Vermögensabgabe

Der Beirat für Fragen des gewerblichen Mittelstandes und der Freien Berufe beim Bundesminister für Wirtschaft und Technologie (Mittelstandsbeirat) hat sich in einem Positionspapier gegen die Einführung einer Vermögensteuer bzw. Vermögensabgabe in Deutschland ausgesprochen. Er kommt zu dem Ergebnis, dass eine Vermögensteuer gerade kleine und mittlere Unternehmen belaste, sich nachteilig auf den Arbeitsmarkt auswirke und die deutsche Wirtschaft krisenanfälliger machen würde.

Der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Dr. Philipp Rösler: „Der Mittelstandsbeirat weist zurecht darauf hin, dass eine Vermögensteuer nicht nur besonders mittelstandsfeindlich wäre, sondern unseren gesamten Wirtschaftsstandort anfälliger für Krisen machen würde. Sie träfe Millionen von Unternehmen, denn die Abgrenzung von privatem und betrieblichem Vermögen ist gerade bei kleinen und mittelständischen Personenunternehmen besonders schwierig. Die Folge einer derartigen Substanzbesteuerung: Weniger Eigenkapital, weniger Ausbildungsplätze, weniger Wettbewerbsfähigkeit. Eine solche Steuer birgt die Gefahr, dass Vermögen, Betriebe und letztlich Arbeitsplätze verloren gehen oder ins Ausland abwandern. Deutschland ist der Stabilitätsanker in Europa und steht ausgezeichnet da: Die Zahl der Arbeitslosen ist auf dem niedrigsten Niveau seit 20 Jahren, unsere Steuereinnahmen sind auf Rekordniveau. Dank unserer soliden Haushaltspolitik stehen wir erstmals seit Jahrzehnten an der Schwelle zum Schuldenabbau. Wir haben die Finanz- und Staatsschuldenkrise, gerade im Vergleich zu anderen europäischen Staaten, hervorragend gemeistert. Eines steht fest, Garant und Basis dieser Erfolge sind unsere Unternehmen, unser Mittelstand. Diese Unternehmen dürfen keinen weiteren Belastungen ausgesetzt werden.“

Der Mittelstandsbeirat hält fest, dass ertragsschwache Unternehmen durch eine Vermögensteuer um bis zu 100 Prozentpunkte mehr belastet werden. Deutschland würde so wieder zu einem Hochsteuerland werden, was angesichts der hohen Steuereinnahmen, nach Auffassung des Mittelstandsbeirats, nicht gerechtfertigt wäre. Von einer Vermögensteuer wären eigenkapitalstarke mittelständische Unternehmen am stärksten betroffen. Freibeträge und mögliche Ausnahmen sieht der Mittelstandsbeirat als nur bedingt hilfreich an. Zudem weist er auf verfassungsrechtliche Bedenken und den hohen administrativen Aufwand einer Vermögensteuer hin. Verfassungsrechtliche Bedenken sieht der Mittelstandsbeirat auch in Bezug auf eine einmalige Vermögensabgabe.

Der Mittelstandsbeirat beim Bundesminister für Wirtschaft und Technologie befasst sich mit der Lage und den Perspektiven kleiner und mittlerer Unternehmen sowie der Freien Berufe. Er berät den Bundesminister zu Fragen der mittelständischen Wirtschaft und analysiert den Einfluss wirtschaftspolitischer Maßnahmen auf die wirtschaftliche Situation kleiner und mittlerer Unternehmen. Die Mitglieder sind unabhängige Persönlichkeiten, die ausschließlich ihre persönliche Überzeugung vertreten und an keine Weisungen gebunden sind. Dem Mittelstandsbeirat gehören vor allem Persönlichkeiten an, die aufgrund ihrer praktischen Tätigkeit und ihrer fachlichen Erfahrung in mittelstandspolitischen Fragen für eine solche Aufgabe besonders geeignet sind.

BMWi, Pressemitteilung vom 17.09.2013

Thesen zur Vermögensbesteuerung
1. Vermögensteuer als Substanzsteuer
Die Vermögensteuer wurde in Deutschland zuletzt 1996 erhoben und hatte ein
Steueraufkommen von etwa 4,5 Mrd. EUR. International ist die Vermögensteuer
unüblich und wird derzeit in Europa nur von Frankreich erhoben. Insbesondere
unüblich ist die vollständige Heranziehung von Unternehmensvermögen zur
Vermögensteuer.
Eine wie auch immer geartete Vermögensteuer würde zu den bisher schon
bestehenden Substanzsteuern, wie die Grundsteuer, die Grunderwerbsteuer, die
Erbschaft- und Schenkungsteuer hinzutreten.
Als Kompensation für die Abschaffung der Vermögensteuer ab 1997 wurde die
Grunderwerbsteuer von 2 % auf 3,5 % angehoben und bei der Erbschaftsteuer wurde
die Einheitsbewertung für bebaute Grundstücke durch Verkehrswerte ersetzt. Beide
Maßnahmen haben zu Mehreinnahmen von rd. 3,5 Mrd. EUR geführt. Die Abschaffung der Vermögensteuer wurde also nahezu durch Mehreinnahmen anderer
Substanzsteuern ausgeglichen.
Der administrative Aufwand zur Feststellung der Besteuerungsgrundlagen und
Erhebung der Steuer ist anerkannt extrem hoch und lässt bei gleichzeitig zu
befürchtenden negativen Auswirkungen auf die Wirtschaft wenn überhaupt nur ein
geringes Netto Steueraufkommen erwarten.
2. Vermögensteuer auf Unternehmensvermögen
Soweit Unternehmensvermögen der Vermögensteuer unterliegt, trifft dies
ertragsschwache Unternehmen am stärksten. Während sich bei ertragsstarken
Unternehmen die (Gesamt)Steuerbelastung um 10 Prozentpunkte erhöhen kann,
kann dies bei ertragsschwachen Unternehmen um bis zu 100 Prozentpunkte sein.
Höhere Steuerbelastungen schwächen die Ertragslage der Unternehmen und
machen sie krisenanfälliger.

Freibeträge können dem nur bedingt abhelfen, weil davon nur Unternehmen
profitieren, die ein geringes Eigenkapital vorhalten. In der Finanzkrise haben gerade
eigenkapitalstarke Unternehmen sich am Besten behaupten können. Diese eigenkapitalstarken mittelständischen Unternehmen wären von der Vermögensbesteuerung am stärksten betroffen.
3. Begrenzter verfassungsrechtlicher Spielraum bei Ausnahmen von der
Besteuerung
Ob es überhaupt möglich ist, Unternehmensvermögen aus der Vermögensbesteuerung herauszunehmen ist aus verfassungsrechtlicher Sicht noch nicht geklärt.
Im Ergebnis dürften dann auch Privatleute mit Aktienvermögen nicht der Vermögensteuer unterliegen, was auf verfassungsrechtliche Bedenken stößt. Die verfassungsrechtlichen Bedenken werden zu Masseneinsprüchen und in der Folge zur
Aussetzung der Vermögensteuerzahlungen führen. Unsicherheiten über die
Verfahrensausgänge und die damit verbundene allgemeine Verunsicherung könnten
Abwanderungstendenzen des mobilen Vermögens in das Ausland Vorschub leisten.
4. Vermögensertragsteuer
Die Eingrenzung der Vermögensteuer auf Sollerträge, um eine Substanzbesteuerung
zu verhindern, ist nichts anderes als eine Ertragsteuererhöhung, die den Ländern
zusteht. Dadurch soll den verfassungsrechtlichen Bedenken, dass Substanzsteuern
zu einem Eingriff in das Eigentum führen, begegnet werden. Dies würde dazu führen,
dass die Ertragsteuerbelastung in Deutschland auf über 60 % steigen würde, und
damit Deutschland wieder zu einem Hochsteuerland werden würde. Dies ist in
Anbetracht der höchsten Steuereinnahmen aller Zeiten in Deutschland von rd. 600
Mrd. EUR nicht zu rechtfertigen.
5. Einmalige Vermögensabgabe
Eine einmalige Vermögensabgabe, die in der Ertragskompetenz des Bundes liegt,
muss als eine einmalige Belastung des Vermögens ausgestaltet sein, wobei die
Erhebung in Raten gestreckt über mehrere Jahre erfolgen kann. Zusätzlich bedarf es

jedoch einer Bedrohungslage. Ob eine derartige Bedrohungslage i.S.d.
Verfassungsgesetzes in Folge der Finanzkrise und der damit einhergehenden
Staatsverschuldung vorliegt, ist höchst streitig. Deshalb ist eine wie immer
ausgestaltete Vermögensabgabe verfassungsrechtlich nicht unbedenklich.
6. Vermögensteuer gefährdet den Wirtschaftsstandort Deutschland
Deutschland hat die Finanzkrise im Vergleich zu den anderen europäischen Staaten
Dank der ausgewogenen wirtschaftlichen Struktur zwischen großen, mittelgroßen
und kleinen Unternehmen bis heute gut gemeistert. Freibeträge können zwar kleine
Unternehmen entlasten, bei der Gesamtheit der Unternehmen führt eine
Vermögensteuer aber zu einer Steuermehrbelastung. Dies wird bei
eigenkapitalstarken Unternehmen Ertragsprobleme nach sich ziehen, die bei der
wirtschaftlichen Verflechtung zu einer Wirtschaftskrise auswachsen könnte. In jedem
Fall werden Unternehmen im ertragsmäßigen Grenzbereich unwirtschaftlich und die
Arbeitsplatzdynamik bestenfalls reduziert, wahrscheinlich jedoch ins negative
verkehrt.
Da nicht nur ausländische Investoren, sondern auch inländische Steuerzahler auf
derartig gravierende Steuerrechtsänderungen reagieren werden, sind Auswirkungen
auf den Investitionsstandort Deutschland mit Auswirkungen auf die Gesamtwirtschaft
nicht auszuschließen.

Quelle: BMWi